Die Eichwiese wurde durch einen Landwirt ohne Erlaubnis gemäht. Dieses Naturdenkmal ist durch die Flurbereinigung der Gemeinde zugeteilt und es wurde keine Erlaubnis zum Mähen gegeben, auch nicht durch den Landschaftspflegeverband. Das Mähen ist erst im Spätsommer erlaubt, auch um das Wachstum der Orchideen zu fördern. Dem Landwirt, der durch den Landschaftspflegeverband mit dem Mähen beauftragt wurde, wurde das Gras weggenommen, denn es handelt sich um ein Feuchtgebiet und Naturdenkmal, das beschädigt wurde. Herr Hartlaub vom Landschaftspflegeverband war mit ihm und Dieter Stahl vor Ort. Es fanden sich tiefe Fahrspuren.

Es handelt sich um den gleichen Landwirt, der auf den Ackerflächen die Gülle ausbringt und es sollen Maßnahmen ergriffen werden.

 

Der Schäfer, der die Beweidung durchführt, hält sich auch nicht an die Vereinbarung, denn er beweidet öfter, als erlaubt. Auch mit ihm wird sich Herr Hartlaub in Verbindung setzen.