Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Derzeit gibt es keine Regelung, wie das im Garten verbrauchte Leitungswasser bei der Berechnung der Kanaleinleitungsgebühren berücksichtigt werden kann.

 

Hier hat die Verwaltung einen Antrag erarbeitet, der der Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Sämtliche technische Vorgaben sind notwendig, um die hygienischen und rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

 

Um eine einheitliche Regelung innerhalb der VG zu gewährleisten, wurde der Antrag auf Einbau eines Gartenwasserzählers mit allen Bürgermeistern abgestimmt.

 

Die Gemeinderäte der Kommunen Laudenbach und Rüdenau haben bereits diesem Antrag zugestimmt.  

 

Der Bauausschuss hat sich mit dem Thema beschäftigt und einstimmig empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Die Frage von GR Horak, ob man auch Firmen beauftragen kann, die nicht im Installateurverzeichnis aufgelistet sind, beantwortet Bürgermeister Münig mit nein, da aufgrund der geringen Anfrage nur Firmen aus dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft in das Verzeichnis aufgenommen wurden.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat Kleinheubach stimmt dem Antragsformular auf Einbau eines Gartenwasserzählers zu.