Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 08.06.2021 gingen dem Markt Kleinheubach durch das LRA Miltenberg die Antragsunterlagen zur „Einleitung von Abwässern aus dem Klärwerk des Abwasserzweckverbandes Main-Mud bei Fluss -km 121,785 in den Main“ zu.

Das Klärwerk Miltenberg ist gemäß dem Wasserrechtsbescheid vom 05.12.1994 für die Ausbaugröße von 95.000 Einwohnerwerten (EW) ausgelegt und liegt demnach innerhalb der Größenklasse 4 der Abwasserordnung. Die im Wasserrechtsbescheid erteilte beschränkte Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in den Main endet am 31.12.2021.

Das Klärwerk ist momentan für einen Mischwasserabfluss (Einleitung/Behandlung in Kläranlage) von 360l/s ausgelegt. Künftig sollen die Abwasserkontingente der Verbandsmitglieder im Zweckverband auf 440l/s erhöht werden.

Mit den Antragsunterlagen wurde die künftige Ausbaugröße von 99.000 EW (Größenklasse 4) nachgewiesen. Dabei wird berücksichtigt, dass die beiden Nachklärbecken 1+2 (Baujahr 1974) mit einer Beckentiefe von 1,88m nichtmehr dem Stand der Technik entsprechen und aus fachlicher Sicht des WWA Aschaffenburg durch eine neues viertes Nachklärbecken zu ersetzen sind.

Das Nachklärbecken 4 wird analog dem vorhandenen Nachklärbecken 3 mit einem Durchmesser von 32,0m und einer Beckentiefe von 3,9m geplant.

Für eine wasserrechtliche gehobene Erlaubnis von 20 Jahren ist aus Sicht des WWA zusätzlich die separate Vorlage einer Entwurfsplanung für das neu zu errichtende Nachklärbecken 4 erforderlich.

 

Der Markt Kleinheubach wird am wasserrechtlichen Verfahren als Träger öffentlicher Belange gebeten hierzu Stellung zu nehmen.

Bei der Entwurfsplanung für den Neubau des Nachklärbecken 4 sollen die Grundwasserverhältnisse berücksichtigt werden. Eine dauerhafte Grundwasserabsenkung ist zu vermeiden.

 

Der Bauausschuss hat sich mit dem Thema beschäftigt und einstimmig empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

 

GR Bissert merkt an, dass gewährleistet sein muss, dass es nicht zu Absenkungen des Grundwasserspiegels kommen kann, da in der Vergangenheit genau dies zu Schäden am Friedhof und der Patisserie Walter geführt hat. Wichtig sei, genaue Informationen zum jeweiligen Stand der Planung zu erhalten, um dem vorzubeugen.

 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Kleinheubach nimmt zum wasserrechtlichen Verfahren zur „Einleitung von Abwässern aus dem Klärwerk des Abwasserzweckverbandes Main-Mud bei Fluss-km 121,785 in den Main“ wie folgt Stellung.

Bei der Entwurfsplanung für den Neubau des Nachklärbecken 4 sollen die Grundwasserverhältnisse berücksichtigt werden. Eine dauerhafte Grundwasserabsenkung ist zu vermeiden.