Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelgewann I“, im allgemeinen Wohngebiet.

 

Das Wohnhaus beinhaltet 6 Wohneinheiten. Ein Teil der Kellerräume soll in die rechte Wohneinheit durch eine Innentreppe integriert und als Wohnraum umgenutzt werden. Diese Kellerräume waren ursprünglich als Hobbyraum und Abstellraum für Fahrräder und Kinderwägen und Kellerräume für das Wohnhaus geplant.

 

Dieser Antrag bezieht sich auf den zuvor abgelehnten Bauantrag aus der Sitzung vom 16.06.2021 zur Nutzungsänderung, in dem die Kellerräume als zusätzliche Wohneinheit umgenutzt werden sollten.

 

Im Genehmigungsbescheid (2006) für das 6-Familienhaus wurden 9 Stellplätze gefordert. 8 Stellplätze sind nutzbar.

 

Die Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben dem Bauantrag zugestimmt.

 

Der Bauausschuss hat sich mit dem Thema beschäftigt und einstimmig empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

GR Schneider fragte in Bezug auf die Stellplatzsatzung nach, ob hier nicht mehr Stellplätze angelegt werden müssten. Bürgermeister Münig erklärte, dass die Stellplatzsatzung in diese Falle nicht greift, da keine neuen Wohneinheiten entstehen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.