Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortskern,

Teilgebiet 2“, im Dorfgebiet.

 

Der Bauherr beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 367 eine Garage (8,00m x 6,00m, Höhe 4,00m) mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 45° zu errichten.

 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die zulässige Wandhöhe (3,00m) um 1,00m überschritten wird.

 

Da sich das Nachbargrundstück im Gemeindeeigentum befindet, müssten vom Markt Kleinheubach die Abstandsflächen übernommen werden.

 

Der Eigentümer des benachbarten Grundstückes Fl.Nr. 368 hat dem Bauantrag zugestimmt.

 

Der Bauausschuss hat sich mit dem Thema beschäftigt und einstimmig empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Überschreitung der Wandhöhe keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Die Abstandsflächen werden vom Markt Kleinheubach nicht übernommen.

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird nicht erteilt.