Sitzung: 06.07.2021 MK/023/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Flurscheide – Mittelgewann“ im allgemeinen Wohngebiet und im Bereich des Bodendenkmals „Brandgräber der Urnenfelderzeit“.
Der Antragsteller hat einen Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 DSchG gestellt.
Für den Garagenneubau soll die Fläche von 9,00m x 5,50m 0,50m tief ausgekoffert und mit Schotter aufgefüllt werden.
Das Bauvorhaben an sich ist verfahrensfrei.
Der Bauausschuss hat sich mit dem Thema beschäftigt und einstimmig empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Beschluss:
Der Markt Kleinheubach erteilt für die Bodeneingriffe zur
Errichtung einer Garage die Zustimmung zum denkmalschutzrechtlichen
Erlaubnisverfahren nach Art. 15 Abs. 1 DSchG.