Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Flurscheide – Mittelgewann“ im allgemeinen Wohngebiet und im Bereich des Bodendenkmals „Brandgräber der Urnenfelderzeit“.

 

Der Antragsteller hat einen Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 DSchG gestellt.

 

Für den Garagenneubau soll die Fläche von 9,00m x 5,50m 0,50m tief ausgekoffert und mit Schotter aufgefüllt werden.

 

Das Bauvorhaben an sich ist verfahrensfrei.

 

Der Bauausschuss hat sich mit dem Thema beschäftigt und einstimmig empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

 


Beschluss:

 

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Bodeneingriffe zur Errichtung einer Garage die Zustimmung zum denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahren nach Art. 15 Abs. 1 DSchG.