Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 18. Juni 2021 hat die SG Eintracht Kleinheubach den Antrag auf Förderung des ungedeckten Finanzbedarf zur umfangreichen energetischen Sanierung am Sport- und Vereinsheim nebst notwendiger Flutlichtanlagenerneuerung am Sportgelände gestellt.

 

Die Kosten der Sanierungen und Erneuerungen belaufen sich gemäß einer Aufstellung der SG Eintracht Kleinheubach auf insgesamt ca. 100.000,-- Euro.

 

Nach den Förderrichtlinien des Marktes Kleinheubach vom 01.01.2019 ist die SG Eintracht Kleinheubach mit 20% der ungedeckten Kosten (30.750,00 Euro) der Investitionssumme zu fördern, die dem Sportbetrieb zuzuordnen sind.

 

Die Auszahlung in Höhe von ca. 6.150,00 € erfolgt im Jahr 2022 nach Vorlage der Abrechnung der Maßnahme.

 

GR Bissert, befürwortet die Förderung, da der sportliche und wirtschaftliche Teil der SG Eintracht Kleinheubach getrennt sind und somit auch nur der sportliche Teil gefördert wird.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach gewährt der SG Eintracht Kleinheubach einen Zuschuss zur umfangreichen energetischen Sanierung am Sport- und Vereinsheim nebst notwendiger Flutlichtanlagenerneuerung am Sportgelände in Höhe von 20% der nachgewiesenen ungedeckten Kosten gem. Förderantrag.