Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortskern, Teilgebiet 3“ im Dorfgebiet und im Bereich der Altortsatzung.

 

Der Bauherr beabsichtigt, den Hof des Grundstückes Fl.Nr. 269 mit einem Flecht-Sichtschutzzaun einzufrieden. Die Höhe der Einfriedung soll 1,80m betragen.

Der anthrazitfarbene Sichtschutzzaun soll mit einer Tür versehen werden. Der Bauherr stellt einen Antrag auf isolierte Abweichung von der Altortsatzung, da von der zulässigen Einfriedungshöhe und der Art des Zaunes abgewichen wird

 

Da die Höhe des Sichtschutzzaunes die in der Altortsatzung unter § 7 Satz 1 zulässige Höhe der Einfriedung (1,30m) um 0,50m überschreitet und von der Art der Einfriedung abgewichen wird, bedarf dies der isolierten Abweichungen von der Altortsatzung.

 

Die Nachbarbeteiligung wird nicht durchgeführt.

 

Der Bauausschuss hat sich mit dem Thema beschäftigt und einstimmig empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Überschreitung der in der Altortsatzung festgesetzten Höhe der Einfriedung und Abweichung der Art des Zaunes keine isolierte Abweichungen von der Altortsatzung.