Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelgewann I“, im allgemeinen Wohngebiet.

 

Der Bauherr plant, im südlichen Grundstücksbereich eine Terrassenüberdachung 4m x 4m zu errichten.

 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da sich die Terrasse komplett außerhalb des Baufensters befindet. Die Terrassenüberdachung überschreitet somit auf 4m Tiefe die Baugrenze. Zur Grundstücksgrenze ist mit der Überdachung noch ein Abstand von ca. 1,60m vorhanden.

Abstandsflächenrechtlich würde dies vom Landratsamt geprüft werden. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Abstandsflächenübernahme erforderlich. Das Nachbargrundstück Fl.Nr. 4090/81 ist im Eigentum des Marktes.

 

Mit dieser Bauanfrage soll geklärt werden, ob der Marktgemeinderat dieser Befreiung zustimmen könnte.

 

Der Bauausschuss hat sich mit dem Thema beschäftigt und einstimmig empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach stellt für die Überschreitung der Baugrenze keine Befreiung in Aussicht.