Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet.

 

Der Bauherr beabsichtigt, die Kleiderfabrik zu 3 Wohneinheiten im EG, OG und DG umzunutzen. Dafür soll das Dach abgebrochen und um 2,40m erhöht werden (DN 38 °). An der nördlichen Gebäudefassade erfolgt ein Anbau mit einer Tiefe von 3,50m und einer Länge von 7,50m. Der Anbau erstreckt sich über alle Geschosse. Die Firsthöhe beträgt nach dem Umbau 11,60m.

 

Das Wohnhaus beinhaltet 3 Wohneinheiten, für die nach der Satzung der Gemeinde Laudenbach über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge 6 Stellplätze nachzuweisen sind. Durch die nachgewiesenen 6 Stellplätze ist der Stellplatznachweis erfüllt.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben dem Bauantrag zugestimmt.

 

Lt. GR Stahl sind die Stellplätze sehr wohlwollend eingezeichnet. Vom Nachbargebäude Nr. 40 werden diese Stellplätze jedoch immer genutzt, werden aber für Nr. 38 A benötigt. Vermutlich werden dann die Anwohner Nr. 40 ihre Fahrzeuge zukünftig auf der Straße parken. Ob der schwierigen Parksituation im Mühlweg, wird sich der Gemeinderat zukünftig unterhalten müssen.

 

Soweit Bgm. Distler bekannt, planen die Bewohner Nr. 40 links neben dem Wohngebäude Stellplätze zu schaffen und haben einen Antrag bereits bei der Gemeinde eingereicht.


Beschluss:

Die Gemeinde Laudenbach erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.