Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet Ohrenbacher Berg“, im Sondergebiet Wochenendhausgebiet.

 

Der Bauherr beabsichtigt, das Dach zu erneuern und an der nördlichen Gebäudefassade einen Anbau mit einer Tiefe von 3,17m und Länge von 3,08m zu errichten. Die Dachneigung beträgt 10°. Die Grundfläche beträgt mit dem Anbau 59,89m² und hält somit die erlaubte Grundfläche (60 m²) ein.

 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die zulässige Dachneigung (15 – 25°) im Bereich des Anbaues um 5° unterschritten wird.

 

Zum Vorhaben liegt folgende Erläuterung vor:

 

„Bei dem Anbau handelt es sich um eine untergeordnete Erweiterung des Bestandes im rückwärtigen (hangseitigen) Bereich. Die Dachneigung entspricht den Festsetzungen für Carports und offene Garagen mit 0-25°.

Das Hauptdach bleibt mit seiner Dachneigung von 25 ° bestehen.

Gegenüber des neu geplanten Anbaus befindet sich eine Mauer. Um eine fachgerechte Entwässerung des Daches zu gewährleisten und eine optimale Innenraumnutzung zu ermöglichen wurde bei der Planung des Anbaus eine Dachneigung von 10 ° gewählt.

Dadurch endet die Traufe über der Mauer und das anfallende Dachwasser kann über eine normale Dachrinne entwässert werden. Auf eine innenliegende Entwässerung kann so verzichtet werden.

Es wird daher eine Befreiung von der festgesetzten Dachneigung von 15-25° für den Anbau beantragt.

Die Grundzüge der Planung werden von der beantragten Befreiung nicht berührt und nachbarschaftliche Interessen nicht nachteilig beeinträchtigt. Das Wohl der Allgemeinheit wird nicht nachteilig beeinflusst und die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.“

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die Eigentümer der Nachbargrundstücke haben dem Bauantrag zugestimmt.

 

GR Link ist der Ansicht, dass der Bauherr das Dach anheben könne, um die Mindestdachneigung einzuhalten, da er sowieso sanieren möchte.

 

Die Dacheindeckung soll mit Ziegel erfolgen, beantwortet Herr Geutner die Frage danach von GR Farrenkopf.

 

Lt. Bgm. Wolf-Pleßmann schafft man mit einer Zustimmung einen Bezugsfall.


Beschluss:

Die Gemeinde Rüdenau erteilt für die Unterschreitung der Dachneigung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.