Sitzung: 29.07.2021 VG/006/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Am 26.09.2021 findet die Bundestagswahl statt. Nach § 10 Abs. 2 BWO kann den Mitgliedern der Wahlvorstände und den Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30,00 Euro gewährt werden.
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft
Kleinheubach beschließt, bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 ein
Erfrischungsgeld in Höhe von 30,00 Euro zu zahlen.