Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Am 26.09.2021 findet die Bundestagswahl statt. Nach § 10 Abs. 2 BWO kann den Mitgliedern der Wahlvorstände und den Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30,00 Euro gewährt werden.

 


Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach beschließt, bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30,00 Euro zu zahlen.