Sitzung: 27.07.2021 MK/024/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Am 09.04.1992 trat zur Erhaltung und Verbesserung des Ortsbildes, aber auch zur Erhöhung des Wohnwertes im gesamten Ortsbereich des Marktes Kleinheubach, die Satzung über die Gestaltungsregelungen von Antennenempfängern in Kraft.
Die Entwicklung in der Vergangenheit zeigt auf, dass eine solche Satzung nicht mehr zeitgemäß ist.
Vom Marktgemeinderat wäre zu entscheiden, diese aufzuheben.
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig, zuzustimmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Kleinheubach hebt die Satzung über
Gestaltungsregelungen von Antennenempfängern vom 06.03.1992 auf und erlässt
folgende Satzung.
„Aufgrund der Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 Bayerischer Bauordnung
erlässt der Markt Kleinheubach folgende Aufhebungssatzung
§ 1
Die Satzung über die Gestaltungsregelungen von
Antennenempfängern vom 26.11.1991,
öffentlich bekannt gemacht am 08.04.1992, wird
aufgehoben.
§ 2
Die Aufhebung tritt am Tage nach der öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.“
Kleinheubach, Datum
Thomas Münig
Erster Bürgermeister