Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet.

 

Der Bauherr plant einen Wohnhausanbau an der der nordwestlichen Grundstücksgrenze zur Fl.Nr. 3500/17. Der Anbau soll auf einer Grenzlänge von 9m und einer Breite von 7m einstöckig errichtet werden.

 

Zum Vorhaben liegt folgende Erläuterung vor:

 

„Beim Vorhaben handelt es sich um eine Erweiterung der Wohnung im EG, welches ein zusätzliches Wohnzimmer vorsieht. Dieses soll durch einen Durchbruch des hinteren Zimmers erfolgen. Auf dem Anbau soll eine Terrasse entstehen, die für die Dachgeschosswohnung vorgesehen und durch eine Türe begehbar ist.“

 

Der Eigentümer des Nachbargrundstücks hat der Bauanfrage zugestimmt.

 

 

Der Bauausschuss hat einstimmig empfohlen, zuzustimmen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB in Aussicht.