Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet.

 

Der Bauherr beabsichtigt, das Dach abzubrechen und um ca. 1m zu erhöhen. Die Dachneigung ändert sich von DN 30 auf 35°. Außerdem werden auf der südwestlichen Dachseite 2 Gauben und auf der nordöstlichen 1 Gaube errichtet.

 

Durch den Dachgeschossausbau entsteht eine weitere Wohneinheit (3 WE), für die nach der Satzung der Gemeinde Rüdenau über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge 6 Stellplätze nachzuweisen sind. Durch die nachgewiesenen 6 Stellplätze ist der Stellplatznachweis erfüllt.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben dem Bauantrag zugestimmt.


Beschluss:

Die Gemeinde Rüdenau erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.