Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 19.07.2021 zeigt der Antragsteller an, das Pultdach des Lagers zu erneuern.

Vom Antragsteller liegt folgende Erklärung vor:

 

„Es handelt sich um das im Bild im Anhang markierte Gebäude mit Pultdach inkl. Gaube. Das Dach ist undicht und schlicht irreparabel.

Ersetzt werden soll dieses durch ein gleiches Pultdach ohne Gaube, da die Gaube keinen Zweck erfüllt und lediglich zukünftig wieder eine Schwachstelle des Daches darstellt.“

 

Die Eindeckung erfolgt mit roten Doppelmuldenfalzziegeln, intakte Balken sollen erhalten bleiben. Es handelt sich um ein Bestandsgebäude, das vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Ortskern, Teilgebiet 2“ errichtet wurde. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt ist das Bauvorhaben verfahrensfrei, es bedarf einer Zustimmung der Gemeinde zum denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahren. Die Altortsatzung wird eingehalten.

 

 

Der Bauausschuss hat einstimmig empfohlen, zuzustimmen.

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach stimmt der Maßnahme zu.