Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Industriegebiet Süd“, im Industriegebiet.

 

Der ursprüngliche Bauantrag wurde mit Bescheid vom 20.04.2020 vom Landratsamt genehmigt.

Die Änderungen betreffen vor allem die Abmessungen (ca. 7m anstatt 5,40m) der neuen Außentreppe inkl. Erschließung/Fluchtweg. Ansonsten handelt es sich um kleinere bauliche Änderungen in den einzelnen Geschossen des Gebäudes. Die Kubatur des Gebäudes wird nicht verändert.

 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da durch die geplante Außentreppe die nordwestliche Baugrenze um weitere 1,60m überschritten wird. Die Fläche der Überschreitung beträgt 14,4m² statt im genehmigten Bauantrag 10,36m².

 

 

Der Bauausschuss hat einstimmig empfohlen, zuzustimmen.

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Überschreitung der Baugrenze eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.