Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Ende Juli 2021 wurde in der Hauptstraße zwischen der Einfahrt Industrieweg und dem Beginn der durchgezogenen Mittellinie (Höhe Hauptstraße 52) ein beidseitiges eingeschränktes Halteverbot zwischen dem 19.07.2021 und dem 30.09.2021 angeordnet und ausgeschildert.

 

Grund der Anordnung waren Aus- und Einfahrtsprobleme am Anwesen der Firma Stahl. Durch das Parken von Kraftfahrzeugen nahe an der Ausfahrt waren die Lkw-Fahrer teilweise gezwungen, den gegenüberliegenden Gehweg zu befahren. Außerdem wurde auch immer wieder im Bereich der durchgezogenen Linie geparkt, was zu einer unübersichtlichen Situation in diesem Bereich der stark befahrenen Hauptstraße führte. Dazu kamen noch die Umbaumaßnahmen im August/ September 2021 an der Nordeinfahrt der B 469.

 

Die beidseitigen eingeschränkten Halteverbote (VZ 286) führten zu den gewünschten positiven Ergebnissen.

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig, zuzustimmen.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat Kleinheubach beschließt, in der Hauptstraße zwischen der Einmündung des Industriewegs und dem Beginn der durchgezogenen Mittellinie (Höhe Hauptstraße 52) ein beidseitiges eingeschränktes Halteverbot (VZ 286) dauerhaft anzuordnen.