Sitzung: 21.09.2021 GRL/021/2021
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 06.08.2021 wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen der Gemeinde Laudenbach für das Haushaltsjahr 2021 vom Landratsamt Miltenberg rechtlich gewürdigt. Bei der rechtsaufsichtlichen Überprüfung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen haben sich keine Beanstandungen ergeben.
Feststellungen der staatlichen Rechnungsprüfung:
Der Schuldenstand ist unter Berücksichtigung des in 2020 genehmigten Kredits sehr hoch;
insbesondere, wenn man die anteiligen Schulden des Schulverbandes und der VG einrechnet. Jede
weitere Kreditaufnahme ist daher kritisch. Die Gemeinde kann den Schuldendienst jedoch noch
tragen. Das bereinigt Ergebnis, das als Eigenmittel für Investitionen zur Verfügung steht wird auch
aufgrund des steigenden Schuldendienstes immer geringer. Die Gemeinde ist bei dieser
Entwicklung immer weniger in der Lage die notwendigen Investitionen aus eigenen Mitteln zu
finanzieren. Deshalb sind in 2023 und in geringerem Umfang in 2024 weitere Kreditaufnahmen
geplant. In 2024 ist die Kreditaufnahme zwar nur gering. Dieser stehen aber auch niedrige
Investitionen gegenüber. Dies zeigt, dass die Zuführung zum Vermögenshaushalt
auf Dauer wohl zu
gering ist, um Investitionen ohne weitere Kredite zu finanzieren. Die Gemeinde hat jedoch bereits
Maßnahmen ergriffen um die Zuführung zu erhöhen. Es wurde für 2022 die Erhöhung der
Realsteuerhebesätze beschlossen.