Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 06.08.2021 wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen der Gemeinde Laudenbach für das Haushaltsjahr 2021 vom Landratsamt Miltenberg rechtlich gewürdigt. Bei der rechtsaufsichtlichen Überprüfung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen haben sich keine Beanstandungen ergeben.

Feststellungen der staatlichen Rechnungsprüfung:

Der Schuldenstand ist unter Berücksichtigung des in 2020 genehmigten Kredits sehr hoch;

insbesondere, wenn man die anteiligen Schulden des Schulverbandes und der VG einrechnet. Jede

weitere Kreditaufnahme ist daher kritisch. Die Gemeinde kann den Schuldendienst jedoch noch

tragen. Das bereinigt Ergebnis, das als Eigenmittel für Investitionen zur Verfügung steht wird auch

aufgrund des steigenden Schuldendienstes immer geringer. Die Gemeinde ist bei dieser

Entwicklung immer weniger in der Lage die notwendigen Investitionen aus eigenen Mitteln zu

finanzieren. Deshalb sind in 2023 und in geringerem Umfang in 2024 weitere Kreditaufnahmen

geplant. In 2024 ist die Kreditaufnahme zwar nur gering. Dieser stehen aber auch niedrige

Investitionen gegenüber. Dies zeigt, dass die Zuführung zum Vermögenshaushalt auf Dauer wohl zu

gering ist, um Investitionen ohne weitere Kredite zu finanzieren. Die Gemeinde hat jedoch bereits

Maßnahmen ergriffen um die Zuführung zu erhöhen. Es wurde für 2022 die Erhöhung der

Realsteuerhebesätze beschlossen.