Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Sachverhalt:

Am 09.09.2021 fand ein Gespräch mit dem 1. Bürgermeister Distler, 2. Bürgermeister Breitenbach, Herrn Stahl als technischer Mitarbeiter in der Wasserversorgung, 1. Bürgermeister Münig sowie Herrn Geutner und Frau Geutner von der Verwaltung statt.

 

Die Gemeinde Laudenbach benötigt für die Betriebsführung der Wasserversorgung einen Wassermeister. Dies ist rechtlich notwendig, da das Wasser technisch aufbereitet werden muss.

 

Die Betriebsführung wird derzeit aufgrund eines Vertrages vom 13.12.2000 seit 01.01.2001 vom Abwasserzweckverband Main-Mömling-Elsava wahrgenommen, um dieses Kriterium zu erfüllen.

 

Der AMME ist bereits seit 01.06.2001 aus rechtlichen Gründen bestrebt, einen geänderten Betriebsführungsvertrag abzuschließen, in dem nur die technische Betriebsführung benannt ist, da die hoheitlichen Aufgaben von der Gemeinde selbst zu erfüllen sind. Es wurden mit den bisherigen Bürgermeistern, der Verwaltung seit 2001 bis Anfang 2019 verschiedene Gespräche geführt. Eine einvernehmliche Lösung wurde jedoch bis dato nicht gefunden. Der AMME möchte mit einem Anteil von 25 – 30 % der Gesamtarbeiten bzw. 300 Stunden im Jahr in die Wasserversorgung Laudenbach involviert werden. Dies würde zu zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 16.000 € jährlich an AMME führen. Bisher fallen für die Rufbereitschaft AMME ca. 6.000 € pro Jahr und für die Rufbereitschaft der Tiefbaufirmen (über AMME – Ausschreibung) Kosten in Höhe von ca. 10.000 € an.

 

Derzeit werden viele Tätigkeiten direkt vom Leiter des Bauhofes, Herrn Stahl, erledigt bzw. beauftragt. Der AMME nimmt nur einen kleinen Teil der Betriebsführung wahr.

 

Eine Kündigung des Vertrages mit dem AMME ist frühestens zum 31.12.2024 möglich.

 

Die Marktgemeinde Kleinheubach ist derzeit in den Planungen, um die Nachfolgeregelung im Bereich der Wasserversorgung zu klären.

 

Sachlage aus Sicht des Marktes Kleinheubach:

·         Wasserversorgung Kleinheubach betreut Kleinheubach und die Gemeinde Rüdenau mit Vertrag

·         Kein Wassermeister notwendig, da keine Aufbereitungsanlage vorhanden ist und auch die Einwohnerzahl (mit Rüdenau) unter 5.000 liegt.

·         Notversorgung Kleinheubach gesichert mit Miltenberg

·         Zukünftige Planung der Wasserversorgung im Bereich des Personals notwendig

·         Derzeitige Planungen um die Wasserversorgung auf den notwendigen Stand zu bringen, z.B. Ausschau nach 3. Brunnen, Sanierung von technischen Einrichtungen

 

 

Sachlage aus Sicht der Gemeinde Laudenbach:

·         Quelle als einzige Einspeisequelle in die Wasserversorgung

·         Verbindung von Kleinheubach vorhanden zur Sicherung der Löschwasserversorgung und einiger Grundstücke

·         Keine komplette Notwasserversorgung vorhanden. Diese muss provisorisch erstellt werden

·         Hohe Kosten beim Betreiben einer eigenen unabhängigen Wasserversorgung (weitere Quelle/Brunnen)

·         Personell ist ein Wassermeister notwendig, so dass ein Wassermeister (Kosten ca. 95.000 €/Jahr) eingestellt werden muss oder ein Partner für die Betriebsführung gesucht werden muss.

·         Derzeit nur ein Mitarbeiter, der die Wasserversorgung kennt – keine Rückfallebene

·         Sanierung von Einrichtungen der Wasserversorgung in den nächsten Jahren zur Sicherung der Wasserversorgung notwendig, z.B. Hochbehälter

 

Bedeutung einer gemeinsamen Wasserversorgung mit Kleinheubach

è Personell – gemeinsamer Wassermeister – Fachpersonal und Rückfallebene bei Personalausfall ist gesichert

è Mehrere Optionsmöglichkeiten zur Sicherstellung der Wasserversorgung durch z. B.

1.       Eigener Brunnen oder gemeinsamer Brunnen mit Kleinheubach

2.       Wasserlieferung aus Kleinheubach

3.       Sicherstellung der Notversorgung

 

è Kosteneinsparungen aufgrund der Nutzung von Synergieeffekten sowohl im personellen als auch im technischen Bereich und im Beschaffungswesen.

 

Es ist eine Grundsatzentscheidung durch den Gemeinderat Laudenbach aktuell für einen Partner in der technischen Betriebsführung notwendig.

Sollte eine Zusammenarbeit mit dem Markt Kleinheubach angestrebt werden, ist es aufgrund der personellen Anforderungen im Bereich der technischen Betriebsführung für die Wasserversorgung Laudenbach notwendig, dass jetzt diese Entscheidung getroffen wird, damit die personellen Voraussetzungen (Wassermeister) vom Markt Kleinheubach berücksichtigt werden können.

 

Die Entscheidung, wie sich Laudenbach in der gesamten Wasserversorgung zukünftig aufstellen möchte, sollte aufgrund der anstehenden Planungen in Laudenbach und in Kleinheubach ebenfalls zeitnah getroffen werden. In diesem Bereich muss danach z.B. eine Klärung bezgl. Fördermittel (RzWas) erfolgen.

 

 

Lt. Bgm. Distler kann das Vertragsverhältnis mit dem AMME so nicht mehr weitergeführt werden, da der Vertrag auf ein absolutes Minimum beschränkt ist und nicht mehr den Vorgaben entspricht. Er appelliert, heute zu entscheiden, da der Markt Kleinheubach jetzt vor einer Entscheidung steht und auch bis zur nächsten Sitzung keine fundierten Zahlen vorliegen werden.

 

GR Klein bemerkt, dass bereits vor 2-3 Jahren die technische Betriebsführung Gesprächsthema war. Ihn interessiert, was mit „Gesamtarbeiten“ genau gemeint ist. Die Erfahrungen mit dem AMME waren sehr unzufriedenstellend, auch die Rufbereitschaft, so dass Dieter Stahl mit Arbeiten konfrontiert war, die eigentlich nicht in seinen Bereich fielen. Vor einigen Jahren hatte das Wasserwirtschaftsamt erwirkt, dass eine Leitung von Kleinheubach nach Laudenbach gelegt wurde. Dass dies nicht für eine Notversorgung ausreicht, kann er nicht nachvollziehen.

 

Bgm. Distler gibt dahingehend zu Bedenken, dass Laudenbach zwischenzeitlich gewachsen ist.

 

Lt. Herr Geutner möchte der AMME mehr Arbeit leisten, welche das genau sind, kann er nicht sagen. Deshalb steht an, dieses Thema jetzt anzugehen.

 

Herr Stahl betont, dass die Notwasserversorgung von Kleinheubach aus gesichert ist.

 

Es heißt, Kleinheubach benötigt keinen Wassermeister, da die Einwohnerzahl unter 5.000 liegt, so GR Klein. Zusammen mit Laudenbach läge man dann über der 5.000-er Marke. Er schlägt vor, Bgm.-Kollegen zu befragen, die in Sachen Betriebsführung mit dem Zweckverband zusammenarbeiten. Ihn interessiert, welche Kosten auf Laudenbach zukommen würden.

 

Lt. Bgm. Distler wäre der Vorteil bei einer Betreuung der Wasserversorgung mit Kleinheubach, dass man Personal vor Ort hätte, auf das man zurückgreifen kann.

 

Laudenbach benötigt einen Wassermeister, egal für was man sich entscheidet, erläutert Herr Geutner. Dies ist schon immer eine Forderung der Aufsichtsbehörde und der Zustand wurde seither mehr oder weniger vom LRA akzeptiert. Deshalb bietet sich an, im kleinen Gemeindeverbund zu arbeiten. Im Vertretungsfall und in Notfällen kann man so auf mehr Personalpower zurückgreifen. Tatsache ist auch, je mehr Mitglieder der AMME hat, um so größer ist das abzudeckende Gebiet. Über die Kostenaufteilung hat man sich zunächst noch keine Gedanken gemacht, da man abwarten wollte, wie der Gemeinderat zu einem Verbund mit Kleinheubach steht. In absehbarer Zeit werden sich beim Markt Kleinheubach personelle Veränderungen ergeben und man könnte sich so aufstellen, dass auch Nachbargemeinden mitversorgt werden.

 

GR Stahl ist etwas verwundert, dass das Thema heute beraten und beschlussmäßig behandelt werden soll. Bei dem Gespräch am 09.09.2021 hatte man sich darüber verständigt, den Gemeinderat zu informieren, denn schließlich handelt es sich um eine Grundsatzentscheidung für 20-30 Jahre. Grundsätzlich hat er nie verstanden, warum man zum AMME gegangen ist, denn mit Kleinheubach wurde schon immer zusammengearbeitet. Ein Wassermeister wird nicht im Bauhof tätig sein, denn er arbeitet in eigenen Wasserbereich. So lange sein Beschäftigungsverhältnis besteht, wird er den Wassermeister unterstützen, sollte er irgendwann ausscheiden, muss der dann sein Wissen haben. Bisher war er neben seiner Bauhoftätigkeit für die Betriebsführung eingesetzt worden. Der AMME lässt sich zusätzlich zu einer Betriebsführung jede Anfahrtszeit und jeden km vergüten. Herr Stahl schlägt vor, einen Kostenansatz zu eruieren, sich Fragen zu überlegen und in einer nächsten Sitzung zu entscheiden, wenn vergleichbare Zahlen vorliegen.

 

Bgm. Distler betont, dass Kleinheubach vor einer Personalentscheidung steht und sollte der Markt eine Wasserfachkraft einstellen, wird sich Laudenbach einen Wassermeister suchen müssen. Man sollte den Synergieeffekt ausnutzen.

 

Die Gremiumsmitglieder sehen insgesamt einen Vorteil bei einem Zusammenschluss mit Kleinheubach. GR Klein betont, dass über viele Jahre die Wasserversorgung mit Einsatz von Dieter Stahl sehr gut funktioniert hat, einzig die Rufbereitschaft kann nicht von Laudenbach selbst abgedeckt werden. Er plädiert dafür, bis zur nächsten Sitzung Informationen einzuholen und mögliche Fragen des Gremiums zu beantworten und dann zu entscheiden.

 

Bereits vor etwa 12 Jahren gab es Bestrebungen, den Vertrag mit dem AMME zu ändern, so Herr Geutner. Es ist zu überlegen, ob man weiter mit dem Abwasserzweckverband zusammenarbeiten, dann aber Leistungen zukaufen muss, oder ob man einen anderen Weg einschlägt und aus bereits genannten Gründen mit den naheliegenden Gemeinden in einen Verbund geht.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Laudenbach beschließt, die Zusammenarbeit in der technischen Betriebsführung der Wasserversorgung Laudenbach mit dem Markt Kleinheubach zum nächstmöglichen Zeitpunkt.