Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Gemäß Artikel 102 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres der Schulverbandsversammlung vorzulegen.

Nach Kenntnisnahme durch die Schulverbandsversammlung ist die Jahresrechnung gemäß Artikel 103 GO durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

 

1. Ergebnis der Haushaltsrechnung

Verwaltungs-
haushalt

Vermögens-
haushalt 

Gesamthaushalt

 

 

 

 

Haushaltsansatz

916.100,00 €

1.020.300,00 €

1.936.400,00 €

 

 

 

 

Rechnungsergebnis-Einnahmen

959.826,59 €

893.161,24 €

1.852.987,83 €

Rechnungsergebnis-Ausgaben

959.826,59 €

893.161,24 €

1.852.987,83 €

Fehlbetrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Kasseneinnahmerest

257,10 €

0,00 €

257,10 €

Kassenausgaberest

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

 

 

 

Zuführung vom VwHh zum VmHh

 

 

219.374,07 €

 

 

 

 

Zuführung an die allgemeine Rücklage:
Übertrag in 2021 (Ansatz 2020: 7.700,00 €)

 

 

5.610,26 €

 


Beschluss:

Die Schulverbandsversammlung nimmt die Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis.