Sitzung: 28.09.2021 GRR/023/2021
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 06.08.2021 wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen der Gemeinde Rüdenau für das Haushaltsjahr 2021 vom Landratsamt Miltenberg rechtlich gewürdigt. Bei der rechtsaufsichtlichen Überprüfung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen haben sich keine Beanstandungen ergeben.
Feststellungen der staatlichen Rechnungsprüfung:
Die Mindestzuführung wird in 2021 erreicht. Die freie Finanzspanne liegt in 2021 bei 13,05 %. Sie
liegt damit im günstigen Bereich. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt ist zwar relativ gering. Da
aktuell keine Tilgungen geleistet werden müssen, ist die freie Finanzspanne im günstigen Bereich.
Die Investitionen in 2021 können weitgehend durch die Entnahme aus der Rücklage und die
Investitionspauschale finanziert werden.
Gegen den Haushalt 2021 bestehen daher haushaltsrechtlich keine Einwände.
Da die Zuführung zum Vermögenshaushalt relativ gering ist, reicht sie spätestens mit der
Kreditaufnahme in 2022 kaum noch aus der ordentlichen Tilgung zu decken. Als freie Mittel für die
Finanzierung der Investitionen steht dann nur noch die Investitionspauschale zur Verfügung. Es
sollte deshalb in der weiteren Finanzplanung angestrebt werden, die Zuführung zum
Vermögenshaushalt zu erhöhen, damit ausreichende Mittel für die Investitionen und die
Finanzierung der Schuldentilgung zur Verfügung stehen.
Anmerkung der Verwaltung:
Durch die Erhöhung der Hebesätze, die beschlossen wurden, wurde schon in der weiteren Finanzplanung die Voraussetzung geschaffen, die Zuführung zum Vermögenshaushalt zu erhöhen.
Aufgrund dieser Mitteilung weist GRin Mühling darauf hin, dass der Prüfungsausschuss darauf drängt, Vorsicht walten zu lassen, was z. B. den Neubau eines Feuerwehrhauses betrifft. Die Finanzierung muss genau geprüft und abgewogen werden, ob überhaupt neu gebaut werden muss. Da Einnahmen benötigt werden, sollte Rüdenau darauf achten, dass Gewerbesteuerzahler in Rüdenau bleiben.