Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat des Marktes Kleinheubach hat am 06.10.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Generationenwohnen am Rüdenauer Bach“ nach § 2 Abs. 1 BauGB unter Anwendung des § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung gefasst.

Gegenstand der Planung ist die Festsetzung eines Sondergebietes nach § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Generationenwohnen am Rüdenauer Bach“.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde vom Marktgemeinderat am 27.07.2021 gebilligt und die Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB beschlossen.

 

Der Markt Kleinheubach beabsichtigt auf dem ehemaligen Gewerbegelände der Firma „Josera“ eine Wohnanlage des Betreuten Wohnens und einer Tagespflege mit Sozialstation durch einen Investor zu errichten.

Ziel ist es, eine Seniorenwohnanlage in dem Markt Kleinheubach zu realisieren, die abgestimmt ist auf die jeweiligen Bedürfnisse der Bürger, um soziale Einrichtungen und Dienste der Daseinsvorsorge bedarfsgerecht vorzuhalten.

 

Im Rahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Rüdenau um Stellungnahme gebeten.

 


Beschluss:

Seitens der Gemeinde Rüdenau bestehen zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans „Generationenwohnen am Rüdenauer Bach“ keine Bedenken und Anregungen.