Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Gemäß Artikel 102 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres der Gemeinschaftsversammlung vorzulegen.

Nach Kenntnisnahme durch die Gemeinschaftsversammlung ist die Jahresrechnung gemäß Artikel 103 GO durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

1. Ergebnis der Haushaltsrechnung

Verwaltungs-
haushalt

Vermögens-
haushalt 

Gesamthaushalt

 

 

 

 

Haushaltsansatz

1.527.080,00 €

218.800,00 €

1.745.880,00 €

 

 

 

 

Rechnungsergebnis-Einnahmen

1.533.076,53 €

258.411,68 €

1.791.488,21 €

Rechnungsergebnis-Ausgaben

1.533.076,53 €

258.411,68 €

1.791.488,21 €

Fehlbetrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Kasseneinnahmerest

10,00 €

0,00 €

10,00 €

Kassenausgaberest

-75,19 €

0,00 €

-75,19 €

 

 

 

 

Zuführung vom VwHh zum VmHh

 

 

76.094,67 €

 

 

 

 

Zuführung an die allgemeine Rücklage:
Übertrag in 2021 (Ansatz 2020: 9.000,00 €)

 

 

128.780,32 €

 

 


Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt die Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis.