Das Neubauvorhaben eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1856, An der Lehmgrube 8/Am Steintl 2 wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Beim Bauvorhaben handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten. Da zwei Wohneinheiten unter 50 m2 liegen, sind insgesamt 6 Stellplätze nachzuweisen. Der Stellplatznachweis ist erfüllt.

 

GR Eck fragt nach, ob hier nicht zu viel Fläche des Grundstücks überbaut ist.

 

Lt. Herr Geutner entspricht das Bauvorhaben dem Bebauungsplan. Die Gemeinde hat keine Prüfungspflicht. Es wird stichprobenartig vom LRA geprüft. Alle Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen, antwortet er auf Nachfragen von GR Stahl.