Bei der Wasserversorgung kam es zu einer Betriebsstörung und die Notwendigkeit einer Chlorung wurde vom Gesundheitsamt vorgeschrieben. Die Betriebsstörung war wohl durch eine Fehlbeprobung verursacht, das Leitungssystem war nicht betroffen und es könnte einen Zusammenhang mit den Heizungsarbeiten am Kindergarten geben. Trotzdem verordnete das Gesundheitsamt sicherheitshalber die Chlorung. Für die Bevölkerung ging und geht keine Gefahr durch die Chlorung hervor. Eine Information der Laudenbacher erfolgte nicht, da zu keinem Zeitpunkt Gefahr bestand. Das Wasser hatte immer den Verordnungen entsprochen.