Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Bahnhof“, im Mischgebiet.

 

Der Bauherr beabsichtigt, den Mitarbeiterparkplatz, Teilfläche der Fl.Nr. 3878/7 mit einem Doppelstabmattenzaun, verzinkt einzufrieden. Die Höhe der Einfriedung soll 1,50 m betragen.

Der Bauherr stellt einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die zulässige Einfriedungshöhe entlang der Straßen 0,80 m nicht überschreiten darf. 

 

Gem. Art. 57 Abs. 1, Satz 7 Buchstabe a) BayBO sind Einfriedungen, Sichtschutzzäune mit einer Höhe bis zu 2,00 m verfahrensfrei. Dies ist bei der geplanten Einfriedung der Fall.

 

Da die Höhe der Einfriedung die im Bebauungsplan zulässige Höhe der Einfriedung überschreitet, bedarf dies einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Die Nachbarbeteiligung ist nicht erforderlich.

 

 

Der Bauausschuss hat sich mit dem Thema befasst und empfiehlt einstimmig, zuzustimmen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Einfriedung des Mitarbeiterparkplatzes mit einem Doppelstabmattenzaun, Höhe 1,50 m eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.