Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Gemäß Artikel 102 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres dem Gemeinderat vorzulegen.

Nach Kenntnisnahme durch den Gemeinderat ist die Jahresrechnung gemäß Artikel 103 GO durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Ergebnis der Haushaltsrechnung

Verwaltungs-
haushalt

Vermögens-
haushalt 

Gesamthaushalt

 

 

 

 

Haushaltsansatz

9.410.955,00 €

5.394.700,00 €

14.805.655,00 €

 

 

 

 

Rechnungsergebnis-Einnahmen

10.571.396,35 €

4.654.259,35 €

15.225.655,70 €

Rechnungsergebnis-Ausgaben

10.571.396,35 €

4.654.259,35 €

15.225.655,70 €

Fehlbetrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Kasseneinnahmerest

56.612,29 €

499,81 €

57.112,10 €

Kassenausgaberest

99,50 €

0,00 €

99,50 €

 

 

 

 

Zuführung vom VwHh zum VmHh

 

 

2.416.940,20 €

 

 

 

 

Zuführung an die allgemeine Rücklage:
Übertrag in 2021 (Ansatz 2020: 0,00 Mio.€)

 

 

1.533.339,07 €

 

 

GR Schneider freut sich über dieses Ergebnis, denn bei Aufstellung im Juli 2020 ist man noch von einer Kreditaufnahme ausgegangen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis.