Sachverhalt:
Der Kalkulationszeitraum für die Wassergebühren läuft zum 31.12.2021 aus.
Aufgrund dessen wurde die Neukalkulation für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 durch Herrn Mühlfeld (BKPV) vorgenommen.
Laut dieser Kalkulation ist eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 4,27 € netto pro m³ Wasser zu erheben.
In der neuen Kalkulation muss die Nachkalkulation, d.h. die Kostenüber- oder -unterdeckung berücksichtigt werden.
Im Bereich der Wasserversorgung entstand im vorangegangenen Kalkulationszeitraum eine Unterdeckung in Höhe von ca. 12.000 €. Diese Unterdeckung soll laut Art. 8 Abs. 6 KAG im darauffolgenden Zeitraum ausgeglichen werden.
Weiter fließen in die kalkulierte Verbrauchsgebühr die gestiegenen Kosten für den laufenden Unterhalt ein. Der Gebührenbedarf beträgt für neuen Kalkulationszeitraum im Durchschnitt ca. 240.000 € pro Jahr. Gegenüber ca. 194.000 € pro Jahr im vorhergehenden Kalkulationszeitraum.
Beratung:
GR Breitenbach (DU) versteht, dass das Defizit auch an den Betriebskosten liegt, möchte aber wissen, ob der Verbrauch gestiegen ist.
GR Breitenbach (CSU) ist dafür den Wasserpreis anzupassen, findet aber 65 Cent zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu viel. Er vermutet, dass durch das Neubaugebiet ein gewisser Mehrverbrauch zu erwarten ist. Als moderate Erhöhung schlägt er vor, um 19 Cent, auf damit 3,79 € zu erhöhen. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Grundsteuer erhöht wird. Die Gemeinde kann nicht einfach alles, was möglich ist, erhöhen.
Bgm. Distler erklärt, dass die Gemeinde gezwungen ist, kostendeckend zu arbeiten, ansonsten wird der BKPV eine Rüge erteilen. Sollten keine Defizite auftreten oder Gewinne zu verzeichnen sein, werden die Beiträge entsprechend nach unten angepasst.
Lt. Frau Geutner ist der Verbrauch nicht gestiegen, aber es ist kostendeckend zu kalkulieren, was auch Auswirkung auf die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Laudenbach hat. Im vergangen Zeitraum sind noch einmalige Beiträge vom neuen Baugebiet geflossen. Folglich steigt der Preis jetzt wieder.
GR Klein bestätigt, dass eine kostendeckende Erhebung vorgeschrieben ist. Er glaubt, dass in Zukunft nur rettend sein kann, wenn mehr Wasser verbraucht wird. In den letzten 30 Jahren haben wir 3 neue Baugebiete dazubekommen, unser Wasserverbrauch hat sich aber nicht groß verändert. Die Leute versuchen Wasser einzusparen. Die Kosten der Wasserversorgung sind gestiegen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Laudenbach beschließt folgende:
der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung der Gemeinde Laudenbach
Auf Grund Art. 5, 8 und 9
des KAG erlässt die Gemeinde Laudenbach folgende
Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung der Gemeinde Laudenbach (BGS-WAS)
§
1
Änderung des § 10 Abs 1 Satz 2:
Die Gebühr beträgt 4,27 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§
2
Inkrafttreten:
Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Laudenbach,
17.11.2021
Stefan Distler
Erster Bürgermeister