Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet Ohrenbacher Berg“, im Sondergebiet Wochenendhausgebiet.

 

Das Bauvorhaben wurde in der Sitzung am 20.07.2021 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen mit der beantragten Befreiung für die Unterschreitung der Dachneigung wurde erteilt.

 

Mit Schreiben vom 26.08.2021 wurde der Bauherr vom Landratsamt aufgefordert, einen weiteren Befreiungsantrag einzureichen. Durch den Anbau sei das Wochenendhaus mit dem Nebengebäude verbunden.

 

An den ursprünglichen Plänen hat sich nichts geändert. Die Gebäude sind an einer Ecke verbunden. Eine Mitnutzung des Nebengebäudes zum Wochenendhaus ist nicht möglich.


Beschluss:

Die Gemeinde Rüdenau erteilt eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Nichtzulässigkeit einer baulichen Verbindung von Nebengebäude mit dem Wochenendhaus.