Sitzung: 09.11.2021 MK/027/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der Kalkulationszeitraum für die Wassergebühren läuft zum 31.12.2021 aus.
Aufgrund dessen wurde die Neukalkulation für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 durch Herrn Mühlfeld (BKPV) vorgenommen.
Laut dieser Kalkulation ist eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 1,72 € netto pro m³ Wasser zu erheben.
Die derzeitige Gebühr beträgt 2,06 € netto.
Im Bereich der Wasserversorgung entstand eine Überdeckung in Höhe von ca. 238.000 €. Diese Überdeckung ist laut Art. 8 Abs. 6 KAG im darauffolgenden Gebührenzeitraum auszugleichen.
Die Gebühr sinkt somit von 2,06 € auf 1,72 €/ Kubikmeter, so
Bgm. Münig.
Beschluss:
Der Gemeinderat Kleinheubach
beschließt folgende:
zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes
Kleinheubach
Auf Grund Art. 5, 8 und 9 des KAG erlässt der Markt
Kleinheubach folgende
Änderungssatzung
zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes
Kleinheubach (BGS-WAS)
§ 1
Änderung des § 10 Abs 1 Satz 2:
Die Gebühr beträgt 1,72 € pro Kubikmeter
entnommenen Wassers.
§ 2
Inkrafttreten:
Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Kleinheubach,
Thomas Münig
Erster
Bürgermeister