Sitzung: 09.11.2021 MK/027/2021
Beschluss: Abgelehnt
Sachverhalt:
Am 18.10.2021 ging folgendes Schreiben des Antragstellers ein:
„Sehr geehrter Herr
Bürgermeister,
Sehr geehrte Damen und
Herren,
hiermit beantragen wir
die Änderung des o.g. B-Planes am Felsenkeller 18. Nach Rücksprache mit dem LRA
(Frau Chr. Weber) und dem Städteplaner Herrn Bernd Eilbacher muss der formelle
Antrag über die Erweiterung des B-Planes an die VG Kleinheubach gestellt
werden. Da unser geplantes Wohnhaus die möglichen Befreiungen hier
überschreitet, möchten wir auf diesem Wege doch noch unser geplantes Eigenheim
realisieren. Frau Weber (LRA) sprach von einem „Vereinfachten Verfahren",
da der Bauplatz noch im Geltungsbereich des aktuellen B-Planes liegt.
Das Ing. Büro
Eilbacher teilte uns mit, dass hier dann eine Verschmelzung der beiden Grundstücke
Fl.Nr. 4847 + 4852 erforderlich wäre. Da auch bereits vor ca. 10 Jahren ein Gebäude
(3-Garagen) genehmigt wurde, bitten wir um die Änderung bzw. Erweiterung der Baugrenzen.
Die Anträge für diese Maßnahme würde das Ing. Büro Eilbacher auf unsere Kosten
erstellen.“
Mit Beschluss vom 08.06.2021 wurde das Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen zum Bau des Wohnhausanbaus nicht erteilt. Der Anbau sollte sich bis zur Grundstücksgrenze (Fl.Nr. 4852) erstrecken.
Das Baufenster des Grundstücks Fl.Nr. 4847 soll bis an die Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 4852 gezogen werden, die beiden Grundstücke verschmolzen werden.
Das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB kann angewendet werden.
Der Bauausschuss hat einstimmig empfohlen, abzulehnen.
Beschluss:
Der Markt Kleinheubach beschließt, den Bebauungsplan
„Flurscheide – Mittelgewann im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 4847 zu ändern.
Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte
Änderungsverfahren einzuleiten, sobald eine städtebauliche Vereinbarung zur
Übernahme der Planungskosten vorliegt.