Beschluss: Abgelehnt

Sachverhalt:

Am 18.10.2021 ging folgendes Schreiben des Antragstellers ein:

 

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantragen wir die Änderung des o.g. B-Planes am Felsenkeller 18. Nach Rücksprache mit dem LRA (Frau Chr. Weber) und dem Städteplaner Herrn Bernd Eilbacher muss der formelle Antrag über die Erweiterung des B-Planes an die VG Kleinheubach gestellt werden. Da unser geplantes Wohnhaus die möglichen Befreiungen hier überschreitet, möchten wir auf diesem Wege doch noch unser geplantes Eigenheim realisieren. Frau Weber (LRA) sprach von einem „Vereinfachten Verfahren", da der Bauplatz noch im Geltungsbereich des aktuellen B-Planes liegt.

Das Ing. Büro Eilbacher teilte uns mit, dass hier dann eine Verschmelzung der beiden Grundstücke Fl.Nr. 4847 + 4852 erforderlich wäre. Da auch bereits vor ca. 10 Jahren ein Gebäude (3-Garagen) genehmigt wurde, bitten wir um die Änderung bzw. Erweiterung der Baugrenzen. Die Anträge für diese Maßnahme würde das Ing. Büro Eilbacher auf unsere Kosten erstellen.“

 

Mit Beschluss vom 08.06.2021 wurde das Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen zum Bau des Wohnhausanbaus nicht erteilt. Der Anbau sollte sich bis zur Grundstücksgrenze (Fl.Nr. 4852) erstrecken.

 

Das Baufenster des Grundstücks Fl.Nr. 4847 soll bis an die Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 4852 gezogen werden, die beiden Grundstücke verschmolzen werden.

Das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB kann angewendet werden.

 

 

Der Bauausschuss hat einstimmig empfohlen, abzulehnen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach beschließt, den Bebauungsplan „Flurscheide – Mittelgewann im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 4847 zu ändern.

Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Änderungsverfahren einzuleiten, sobald eine städtebauliche Vereinbarung zur Übernahme der Planungskosten vorliegt.