Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Mischdorfgebiet. Für die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens kommt es darauf an, ob sich dieses in die Umgebung einfügt.

 

Der Bauherr beabsichtigt, an der nordwestlichen Gebäudefassade einen Balkon im OG und DG mit einer Tiefe von 3,00 m und einer Länge von 6,00 m zu errichten. Im Dachgeschoss soll hierzu ein Dachflächenfenster mit Schiebefunktion eingebaut werden.

 

Es entsteht keine weitere Wohneinheit. Nach der Garagenstellplatzverordnung waren für die Physiopraxis 4 Stellplätze und für die beiden Wohneinheiten je ein Stellplatz nachzuweisen. Der Stellplatznachweis ist lt. Plan mit den sechs Stellplätzen erfüllt.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die Eigentümer des Nachbargrundstücks haben dem Bauantrag zugestimmt.

 

 

Der Bauausschuss hat einstimmig empfohlen, zuzustimmen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.