Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

GR Hennig wird gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Der Eigentümer beantragt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 2243, Westpreußenstraße 4, die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Kleinheubach zum Schlagen eines Brunnens zur Gartenbewässerung.

 

Seitens des Landratsamtes vom 31.08.2021 besteht Einverständnis mit der Brunnenbohrung, wenn unter anderem die Gemeinde der Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zustimmt.

 

 

Der Bauausschuss hat empfohlen, zuzustimmen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach beschließt, dem Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die gemeindliche Wasserversorgung für den Betrieb eines Brunnens auf dem Grundstück Fl.Nr. 2243, Westpreußenstraße 4 zur Gartenbewässerung zuzustimmen.