Sitzung: 09.11.2021 MK/027/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Im Steiner“, im Gewerbegebiet.
Über diese Halle wurde soeben gesprochen, ergänzt Bgm. Münig. Über der Bahnschiene wird ein Technikraum angebaut, der in der Darstellung zu sehen ist.
Zum Vorhaben liegt folgende Erläuterung vor:
„Im Werk 3 — Erbacher
Food Intelligence werden Lebensmittel für die weiterverarbeitende Industrie
sowie im B2B-Geschäft hergestellt. Diese werden in Gebinden von ca. 25 gr. Beutel
über 20kg Karton bis hin zu 300 kg BigBag abgefüllt und für den Versand
vorbereitet.
Aufgrund gestiegener
Produktionsmengen wird eine der Extrusionslinien ausgetauscht, um das
Arbeitshandling zu erleichtern, was speziell bei Produktwechsel erforderlich ist.
Durch die neue
Technologie, welche hierbei zum Einsatz kommt, sind weitere Nebenaggregate
erforderlich, die in einem neu zu errichtenden Technikraum untergebracht werden
sollen.
Zusätzliche Aggregate
sind ein Kaltwassersatz, zur effektiveren Maschinenkühlung, Zuluftfiltereinheit
und Dampfabsaugung mit entsprechender Filterung der Fortlüfte.
Ebenfalls sollen in dem neu zu errichtenden Technikraum diverse Fördergebläse untergebracht werden, welche aktuell in der Produktion stehen und zum Produkttransport notwendig sind. Dadurch sollen die Arbeitsbedingungen in der Produktion durch unnötige Lärmbelastung verbessert werden.
Durch die
Modernisierung der Extrusionslinie kommt es zu keiner Mehrung an Mitarbeitern
bzw. die Notwendigkeit zusätzliche Stellplätze zu schaffen. Die neue Anlage
wird parallel zur bestehenden aufgebaut und in Betrieb genommen. Sobald die
Anlage stabil läuft, wird eine der bestehenden Extrusionslinien rückgebaut.“
Das Gebäude mit dem Anbau liegt innerhalb des Baufensters. Der Anbau mit einer Tiefe bis 6 m und einer Breite bis zu 16,60 m wird eingeschossig errichtet. Die Höhe mit den technischen Anlagen (Kaltwassersatz, Zuluftgerät usw.) beträgt 7,30 m.
Der Bauausschuss hat sich mit dem Thema
befasst und einstimmig empfohlen, zuzustimmen.
Beschluss:
Der Markt Kleinheubach erteilt dem Bauvorhaben in der
vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.