Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 7

Sachverhalt:

In der Bachgasse parken aus Richtung Marktstraße sehr viele Kraftfahrzeuge, so dass es Autofahrern schwerfällt, eine Ausweichmöglichkeit für den vorfahrtsberechtigten Gegenverkehr zu finden.

 

Durch das Aufbringen einer Sperrfläche auf die Straße oder das Aufstellen von Verkehrszeichen (VZ 286 – eingeschränktes Halteverbot) vor dem Anwesen Bachgasse 16 würde hier Abhilfe geschaffen.

 

 

Der Bauausschuss hat sich mit dem Thema beschäftigt und empfiehlt einen abweichenden Beschlussvorschlag, dem er mehrheitlich zustimmt.

 

Lt. GR Broßler hat der Gemeinderat den Auftrag gegeben den ruhenden Verkehr aktuell zu kontrollieren. Seine Fraktion WIR stellt den Antrag, dass vor dem Ergebnis der Begutachtung dazu keine Änderungen vorgenommen werden.

 

Mit den Ergebnissen ist Ende nächsten Jahres zu rechnen, antwortet Bgm. Münig.

D. h. aktuell würden 2 Anträge vorliegen, einmal Halteverbot einrichten, einmal Antrag zur Geschäftsordnung, diesen Punkt zurückzustellen. Zunächst wird über den Antrag der Fraktion WIR abgestimmt. Sollte dieser keine Mehrzeit finden, wird über den Antrag von GR Hennig entschieden.


Antrag GR Broßler/WIR-Fraktion:

Der Marktgemeinderat Kleinheubach beschließt, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen.

 

Abgelehnt: Ja  7   Nein  8

 

 

Der Antrag wurde bereits in einer Gemeinderatsitzung abgelehnt, so GR Hornich. Warum das Verkehrskonzept nun erst Ende nächsten Jahres erfolgen soll, möchte er wissen.

 

Das Konzept wurde beschlossen, den Zeitplan hatte man besprochen und man ist gestartet, antwortet Bgm. Münig. Dieses Jahr wurde mit der Erhebung des ruhenden Verkehrs begonnen, nächstes Jahr erst wird der fließende Verkehr betrachtet, da noch viele Umbauarbeiten erfolgen. Ergebnisse wird man frühestens nächstes Jahr im Herbst haben. Die Gemeinde setzt auch auf die Eigenverantwortung der Nachbarn. Aufgrund der Beurteilung der aktuellen Situation hat der Bauausschuss empfohlen, diese 2 Plätze einzurichten.

 

Lt. GR Horak müsste man eigentlich auf die 22/23 gehen. Die Aufteilung wie vorgeschlagen, findet er falsch.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Kleinheubach beschließt, vor den Anwesen Bachgasse 16 und 32 eine Ausweichmöglichkeit im Begegnungsverkehr zu schaffen. Sie wird durch das Aufstellen von Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot - Anfang und Ende) oder das Markieren einer Sperrfläche ausgewiesen.