Sitzung: 16.11.2021 GRL/023/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
GR Gruß verlässt den Raum.
Sachverhalt:
Der Kalkulationszeitraum für die Kanalgebühren läuft zum 31.12.2021 aus.
Aufgrund dessen wurde die Neukalkulation für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 durch Herrn Mühlfeld (BKPV) vorgenommen.
Laut dieser Kalkulation ist eine Gebühr in Höhe von 2,77 €/ m³ Wasser, welches in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird, zu erheben. Dies entspricht der Gebühr des vorherigen Kalkulationszeitraumes.
In der neuen Kalkulation muss das Ergebnis des vergangenen Kalkulationszeitraumes, d.h. die Kostenüber- oder -unterdeckung berücksichtigt werden.
Obwohl auch im Bereich der Entwässerungseinrichtung die Kosten für den laufenden Unterhalt steigen, kann dadurch die Gebühr stabil gehalten werden. Der Gebührenbedarf beträgt im Mittel 144.348 € pro Jahr.
Eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wurde durch die überörtliche Rechnungsprüfung empfohlen. Die Abzugsmenge für Großvieheinheiten in landwirtschaftlichen Betrieben ist in der derzeitigen Satzung mit 20 m ³/Jahr festgelegt. Der Prüfungsverband regt an, diese auf 15 m³ pro Jahr zu reduzieren, da es hierzu verschiedene Gerichtsurteile gibt.
Die Verwaltung empfiehlt diese Änderung.
Beschluss:
Der Gemeinderat Laudenbach beschließt folgende
zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Laudenbach
Auf Grund Art. 5, 8 und 9
des KAG erlässt die Gemeinde Laudenbach folgende
Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Laudenbach (BGS-EWS)
§
1
Änderung des § 10 Abs. 3 Satz 3:
Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung gilt für jedes Stück
Großvieh bzw. für jede Großvieheinheit eine Wassermenge von 15 m³/Jahr als
nachgewiesen.
§
2
Inkrafttreten:
Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Laudenbach,
17.11.2021
Stefan Distler
Erster Bürgermeister