Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 8

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Vorderer Bocksberg“, im allgemeinen Wohngebiet.

 

Mit Beschluss vom 21.09.2021 wurde dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen und die beantragten Befreiungen nicht erteilt.

 

Im Gegensatz zum ursprünglichen Bauantrag soll das Gebäude 0,80m tiefer eingestellt werden. Die Wandhöhe bergseits wird um 1,00 m statt 1,80m und talseits um 0,90 m statt 1,70 m überschritten.

Die Wandhöhe beträgt somit bergseits 4,50 m und talseits 6,90 m.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Durch die Tiefersetzung des Gebäudes um 0,80 m können die Befreiungen in Aussicht gestellt werden. Das Haus sitzt jetzt etwas in der Erde, was trotzdem einer Befreiung von der Bauweise bedarf. Dieser Befreiung wurde in der Vergangenheit im Baugebiet schon zugestimmt. Auch liegen die Überschreitungen der Wandhöhe im Bereich der in der Vergangenheit genehmigten Bauvorhaben in diesem Baugebiet.

 

Beratung:

Im Gremium diskutiert man ausführlich über ein FÜR und WIDER einer Befreiung. Einige Gemeinderäte meinen, dass man das Gebäude tiefer setzen könne und man von einer Befreiung absehen solle, da die Gegebenheiten anders sind, als bei den bisherigen Befreiungen und bereits Beschwerden von Nachbarn eingegangen sind. Andere Räte sind der Ansicht, eine Befreiung erteilen zu wollen, da andere Bauvorhaben bereits befreit wurden und der Bauwerber Entgegenkommen gezeigt hat.


Beschluss:

Die Gemeinde Laudenbach stellt für die Überschreitungen der bergseitigen und der talseitigen Wandhöhe und der Abweichung der Bauweise Befreiungen in Aussicht.