Sitzung: 23.11.2021 GRR/025/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der Kalkulationszeitraum für die Wassergebühren läuft zum 31.12.2021 aus.
Aufgrund dessen wurde die Neukalkulation für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 durch Herrn Mühlfeld (BKPV) vorgenommen.
Laut dieser Kalkulation ist eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 3,70 € netto pro m³ Wasser zu erheben.
Die derzeitige Gebühr beträgt 4,72 € netto. Hier war eine Unterdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2014 bis 2017 enthalten.
Im Bereich der Wasserversorgung entstand im letzten Kalkulationszeitraum eine Überdeckung in Höhe von ca. 8.000 €. Diese Überdeckung ist laut Art. 8 Abs. 6 KAG im darauffolgenden Zeitraum auszugleichen.
Beratung:
Bgm. Wolf-Pleßmann ergänzt, dass der Wasserpreis um 1,02 € sinkt.
GRin Mühling fragt, ob deckend kalkuliert werden muss, oder auch
Rücklagen gebildet werden dürfen?
Lt. Frau Geutner muss von der Gemeinde kostendeckend Gebühren erhoben
werden und es ist nicht möglich, Rücklagen zu bilden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Rüdenau beschließt folgende:
der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Rüdenau
Auf Grund Art. 5, 8 und 9
des KAG erlässt die Gemeinde Rüdenau folgende
Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung der Gemeinde Laudenbach (BGS-WAS)
§
1
Änderung des § 10 Abs 1 Satz 2:
Die Gebühr beträgt 3,70 € pro
Kubikmeter entnommenen Wassers.
§
2
Inkrafttreten:
Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Rüdenau,
Monika Wolf-Pleßmann
Erste Bürgermeisterin