Sitzung: 23.11.2021 GRR/025/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der Kalkulationszeitraum für die Kanalgebühren läuft zum
31.12.2021 aus.
Aufgrund dessen wurde die Neukalkulation für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 durch Herrn Mühlfeld (BKPV) vorgenommen.
Laut dieser Kalkulation ist eine Gebühr in Höhe von 2,20 € pro m³ Wasser, welches in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird, zu erheben.
Die Gebühr betrug im vergangenen Kalkulationszeitraum 2,73 €.
In der neuen Kalkulation muss die Nachkalkulation, d.h. die Kostenüber- oder -unterdeckung berücksichtigt werden.
Im Bereich der Entwässerungsgebühren entstand eine Überdeckung in Höhe von ca. 26.000 € pro Jahr. Diese Überdeckung ist laut Art. 8 Abs. 6 KAG im darauffolgenden Zeitraum auszugleichen.
Eine weitere Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wurde durch die überörtliche Rechnungsprüfung empfohlen. Die Abzugsmenge für Großvieheinheiten in landwirtschaftlichen Betrieben ist in der derzeitigen Satzung mit 20 m ³/Jahr festgelegt. Der Prüfungsverband regt an, diese auf 15 m³/ Jahr zu reduzieren, da es hierzu verschiedene Gerichtsurteile gibt.
Die Verwaltung empfiehlt diese Änderung.
Beratung:
Bgm. Wolf-Pleßmann ergänzt, dass somit eine Gebührensenkung um 53 Cent
erfolgt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Rüdenau beschließt folgende:
zur Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Rüdenau
Auf Grund Art. 5, 8 und 9
des KAG erlässt die Gemeinde Rüdenau folgende
Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Rüdenau (BGS-EWS)
§
1
Änderung des § 10 Abs 1 Satz 2:
Die Gebühr beträgt 2,20 € pro Kubikmeter Abwasser.
§
2
Änderung des § 10 Abs. 3 Satz 3:
Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung gilt für jedes Stück
Großvieh bzw. für jede Großvieheinheit eine Wassermenge von 15 m³/Jahr als
nachgewiesen.
§
3
Inkrafttreten:
Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Rüdenau
Monika Wolf-Pleßmann
Erster Bürgermeisterin