Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Kalkulationszeitraum für die Kanalgebühren läuft zum 31.12.2021 aus.

 

Aufgrund dessen wurde die Neukalkulation für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 durch Herrn Mühlfeld (BKPV) vorgenommen.

 

Laut dieser Kalkulation ist eine Gebühr in Höhe von 2,20 € pro m³ Wasser, welches in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird, zu erheben.

 

Die Gebühr betrug im vergangenen Kalkulationszeitraum 2,73 €.

 

In der neuen Kalkulation muss die Nachkalkulation, d.h. die Kostenüber- oder -unterdeckung berücksichtigt werden.

 

Im Bereich der Entwässerungsgebühren entstand eine Überdeckung in Höhe von ca. 26.000 € pro Jahr. Diese Überdeckung ist laut Art. 8 Abs. 6   KAG im darauffolgenden Zeitraum auszugleichen.

 

Eine weitere Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wurde durch die überörtliche Rechnungsprüfung empfohlen. Die Abzugsmenge für Großvieheinheiten in landwirtschaftlichen Betrieben ist in der derzeitigen Satzung mit 20 m ³/Jahr festgelegt. Der Prüfungsverband regt an, diese auf 15 m³/ Jahr zu reduzieren, da es hierzu verschiedene Gerichtsurteile gibt.

 

Die Verwaltung empfiehlt diese Änderung.

 

 

Beratung:

Bgm. Wolf-Pleßmann ergänzt, dass somit eine Gebührensenkung um 53 Cent erfolgt.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Rüdenau beschließt folgende:

 

 

1.     Änderungssatzung

 

zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Rüdenau

 

Auf Grund Art. 5, 8 und 9 des KAG erlässt die Gemeinde Rüdenau folgende

 

 

Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Rüdenau (BGS-EWS)

 

 

 

§ 1

 

Änderung des § 10 Abs 1 Satz 2:

 

Die Gebühr beträgt 2,20 € pro Kubikmeter Abwasser.

 

§ 2

 

Änderung des § 10 Abs. 3 Satz 3:

 

Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung gilt für jedes Stück Großvieh bzw. für jede Großvieheinheit eine Wassermenge von 15 m³/Jahr als nachgewiesen.

 

§ 3

 

Inkrafttreten:

 

Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 

Rüdenau

 

 

Monika Wolf-Pleßmann

Erster Bürgermeisterin