Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Mischgebiet.

 

In der Gemeinderatsitzung am 28.09.2021 wurde über die Biergartennutzung für die Folgejahre diskutiert. Man stand diesem Vorhaben überwiegend positiv gegenüber.

 

Bei Zusage muss ein Bauantrag eingereicht werden, da die verfahrensfreie Freischankfläche von 40 m² überschritten wird. Außerdem bedarf es der Zustimmung der Gemeinde zur Sondernutzung am öffentlichen Grund. Der Freischankbetrieb ist begrenzt von Mitte März bis Ende Oktober.

 

Der Kirchplatz soll als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden, durch die Pflasterung unterscheidet sich der Bereich eh schon von der Hauptstraße. Es bräuchten keine Baken angebracht werden, was zu einer Verschönerung der „Umzäunung“ führen würde.

 

 

Beratung:

Lt. Bgm. Wolf-Pleßmann wird in Rüdenau die besprochene Rechts- vor Links-Regelung und der Bereich Kirchplatz als verkehrsberuhigte Zone eingerichtet werden. Frau Törl ist aktuell mit dem Tagesgeschäft ausgelastet und deshalb wird der entsprechenden Tagesordnungspunkt erst in einer der ersten Sitzungen 2022 eingestellt werden. Von der gesamten Freischankfläche gehören nur etwa 4 m2 der Gemeinde.

 

GR Link glaubt, dass mehr als 4 m2 der Gemeinde gehören. Er ist der Ansicht, dass die Ecke vorne von der Einfahrt her, abgeschrägt werden solle, da von oben hergesehen, dort zwei große Betonkübel etwa 1,8 m in die Straße hineinragen. Die Höhe des Zaunes müsste wegen der schlechten Sichtverhältnisse auf 90 cm begrenzt werden.

 

Die Höhenbegrenzung des Zaunes von 90 cm kann man in den Beschluss aufnehmen, so Bgm. Wolf-Pleßmann. Herr Baumann braucht für das kommende Jahr Planungssicherheit, denn aufgrund der Coronasituation gab es im vergangenen Jahr durch die sog. Schanigarten-Regelung eine Ausnahmegenehmigung.

 

GR Mühling schlägt vor, Ein- und Ausfahrt als Einbahnregelung auszuweisen, so dass am Biergarten nur eingefahren und an der Kirche ausgefahren wird. Auch die Situation des Anlieferverkehrs mit Rückstau in die Hauptstraße wurde bereits angesprochen, ist aber im Sachverhalt nicht erwähnt.

 

Bgm. Wolf-Pleßmann glaubt, dass eine Regelung zum Anlieferverkehr, der ein- bis maximal zweimal pro Woche anfällt, nicht unbedingt sein muss. Genauer besprochen wird das Thema, sobald der Punkt auf der Tagesordnung eingestellt ist.

 

GR Link merkt noch an, dass es einer Regelung bzgl. Kraftfahrzeuge, aus Richtung Flörstraße kommend, bedarf und auch zu den parkenden Autos auf seiner angrenzenden Grundstückseite, die die Gärtnerei besuchen.

 

Die Anregungen wird Bgm. Wolf-Pleßmann Frau Törl vorlegen.


Beschluss:

Die Gemeinde Rüdenau stellt der Bauanfrage auf Erweiterung der Freischankfläche mit Sondernutzung an öffentlichem Grund das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht. Der Zaun um den Biergarten sollte eine max. Höhe von 90 cm nicht überschreiten.