Nachdem die Gemeinde die umfassende Dorferneuerung beantragt hatte, war GR Klein vor 2 Jahren mit Herrn Eisentraut vom ALE durchs Ort gegangen. Der hatte erklärt, dass es neu ist, dass bei einigen Projekten ohne Probleme die punktuellen Dorferneuerung möglich wäre. Dies beträfe z. B. Maingasse, Kindergartenpfädchen, Mainhölle usw. und es gibt Zuschüsse. Er ist der Ansicht, dass man den Prozess abkürzen und Herrn Kolb oder Herrn Eisenträger zu einer Sitzung einladen könnte, ohne nach Klosterlangheim fahren zu müssen.

 

Das Amt für ländliche Entwicklung legt großen Wert auf umfassende Informationen und die Vorgehensweise ist mit dem Amt abgestimmt, antwortet Bgm. Distler. Zu einem möglichen Projekt hatte ihm die Hauseigentümerin erklärt, dass sie derzeit keinen Kopf hat, sich damit zu beschäftigen. Die Gemeinde befasst sich mit dem Thema, es ist richtig, dass man dringende Projekte vorziehen könnte, man möchte aber den Termin in Klosterlangheim wahrnehmen.

 

Lt. GR Klein gibt es einen Beschluss und man muss herausfinden, was am wichtigsten ist und endlich anfangen. Er hatte ebenfalls Gespräche mit allen Beteiligten, die ihm etwas anderes sagten. Datum und Gesprächsinhalte hat er notiert.

 

Die Aussage ist so gefallen, in seinem Beisein, wie Bgm. Distler wiedergegeben hat, so GR Gruß. Möglicherweise hat es ein Umdenken in den letzten Monaten gegeben.

 

Lt. ALE wird sich eine Spezialistin mit dem Thema befassen, bevor etwas begonnen wird, erläutert Bgm. Distler. Es solle ein Grundkonzept als Vorschlag erarbeitet werden. Er akzeptiert nicht mehr, dass GR Klein ständig auf diesem Thema herumreitet.

 

GR Jacobaschke ist der Ansicht, dass man einen bestehenden Beschluss schon zeitnah umsetzen sollte oder man müsste den Beschluss aufheben, sollte keine Umsetzung das Ziel sein.

 

Es gibt zwei Beschlüsse, einmal die umfassende Dorferneuerung, der aber in Frage gestellt ist und einen weiteren Beschluss für die Einholung eines Gutachtens für dieses Areal, erläutert Bgm. Distler. Lt. Herr Kolb ist es nicht sinnvoll, jetzt ein Gutachten einzuholen, wenn noch nicht sicher ist, wann die Planung losgeht. Den Beschluss kann man auf Vorrat stehen lassen und ihn umsetzen, wenn feststeht, dass man mit etwas beginnen möchte.