Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 7

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Mischdorfgebiet. Für die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens kommt es darauf an, ob sich dieses in die Umgebung einfügt.

 

Mit dieser Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob der Bau eines weiteren Wohngebäudes (8,00 m x 10,00 m) in der Bauweise E+1+DG im nordwestlichen Teil möglich ist.

 

Die Zufahrt soll über die Poststraße erfolgen. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus. Nach der Satzung des Marktes Kleinheubach über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sind für das Einfamilienhaus zwei Stellplätze nachzuweisen. Durch die nachgewiesenen beiden Stellplätze ist der Stellplatznachweis erfüllt. Die sechs bestehenden Stellplätze sind für das Wohnhaus Poststraße 25 vorzuhalten.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die Eigentümer des Nachbargrundstücks haben der Bauvoranfrage zugestimmt.

 

Bei der Vorstellung der Kanalhydraulik wurde festgestellt, dass der Kanal im Abflussbereich der Poststraße bei Starkregenereignissen überlastet ist.

 

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich, zuzustimmen.

 

GR Broßler fragt, wie viele Wohnungen mit welcher Größe es im alten Postgebäude gibt und wie viele Parkplätze bereitgestellt werden müssen, denn bei mehr als 50 m2 braucht man 2 Stellplätze.

 

Lt. Bgm. Münig sind dort aktuell vier Parkplätze für Gewerbe und zwei für Privatwohnungen untergebracht. Da es sich um ein Bestandsgebäude handelt, gilt die Altfallregelung. Die Stellplatzsatzung kann nicht auf ein bestehendes Gebäude angewendet werden.

 

Da ein neues Gebäude dazu errichtet wird, ist GR Hennig der Meinung, dass die Parksituation zu beachten ist.

 

Man kann nur prüfen, was lt. Baurecht zulässig ist, antwortet Bgm. Münig.

 

Die Nachfrage von GR Hornich, ob sich der im Plan eingezeichnete Platz direkt vor dem Haus möglicherweise auf öffentlichem Grund befindet, beantwortet Bgm. Münig mit Nein.

 

GR Horak gibt zu bedenken, dass die Poststraße mit Parkproblemen belastet ist und weist auch auf die Kanalhydraulik hin. Er kann diesem Beschluss nicht zustimmen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach stellt für die Errichtung eines weiteren Wohngebäudes (Einfamilienhaus) das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB in Aussicht.

Das anfallende Oberflächenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern. Ein entsprechender Entwässerungsnachweis ist mit dem Bauantrag vorzulegen.