Sachverhalt:

 

In der heutigen Sitzung des Gemeinderates Kleinheubach wurde das Nachrücken von Herrn Jonas Danninger als Listennachfolger in den Gemeinderat beschlossen. Da Herr Jonas Danninger das Amt angenommen hat, steht heute auch die Vereidigung auf der Tagesordnung.

 

Herr Erster Bürgermeister Thomas Münig hat von Herrn Jonas Danninger folgenden Eid nach Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung abzunehmen:

 

„Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

 

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

 

Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an der Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.