Sitzung: 07.12.2021 MK/028/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.11.2021 alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
abgewogen und die Einarbeitung der Änderungen beschlossen.
In dem nun vorliegenden Bebauungsplanentwurf wurden folgenden Änderungen und Ergänzungen berücksichtigt:
Planungsrechtliche
Festsetzungen
Präambel
Berichtigung der Rechtsgrundlagen –
Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Bayerische Bauordnung
(BayBO).
Art
der baulichen Nutzung – Allgemeine Zweckbestimmung der Sondergebietsflächen
SO 3: In dem Sondergebiet SO 3 sind maximal 12
Wohneinheiten zulässig (der Textteil „außerhalb des Betreuten Wohnens“
entfällt).
SO 4: „In dem Sondergebiet SO 4 sind Nutzungen zulässig, die dem Charakter
und
der Versorgung des Gebietes entsprechen bzw.
dienen“, mindestens 1
Gewerbeeinheit sowie Wohnungen.
Wasserflächen
Die
Wasserfläche des Rüdenauer Bachs und die Vorgaben zur
Anlagengenehmigungspflicht wurden unter den planungsrechtlichen Festsetzungen
nach § 9 Abs. 1 Ziffer 16 b und c BauGB aufgeführt (bisher unter Hinweise).
Artenschutz
Das Wort „Nachkontrolle“ wird durch
„Kontrolle“ ersetzt.
Zusammenfassung der Vermeidungsmaßnahmen V 3 und V 7, Ergänzung der
textlichen Festsetzungen
zu V 3 bezüglich Vorlage eines Berichtes, etc., sowie zu V 5
Textliche Ergänzung zu den
Ausgleichsmaßnahmen A 1 und A 2
Aufnahme einer
Pflanzenauswahlliste für hochstämmige, standortgerechte einheimische Laubbäume
Immissionsschutz
Der Bereich,
in dem nachts der Orientierungswert nach DIN 18001 Teil 1 BBl. 1 von 45 dB(A) durch den Bahnlärm überschritten
wird, wird in der Planzeichnung durch die Lärmisophone markiert.
Bauordnungsrechtliche
Festsetzungen
Stellplatzbedarf
Die Ermittlung des jeweiligen Stellplatzbedarfs in den Sondergebieten
SO1 bis SO4 wurde in der Begründung ergänzt.
Hinweise
Niederschlagswasserbeseitigung Ergänzung:
Im SO 1 werden
die Bestandsflächen weiterhin in die Ortskanalisation entwässert.
Im SO 4 wird das
Regenwasser der Stellplätze und Zufahrten in den Rüdenauer Bach eingeleitet
unter Beachtung der Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem
Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG).
Beachtung des Arbeitsblattes DWA-A 102 in der
jeweils gültigen Fassung.
Boden- und Grundwasserschutz, Altlasten
Sonstige Planzeichen
Gebäudeabbrüche – Planteil und Legende
Der
vorliegende Bebauungsplanentwurf i. d. Fassung vom 07.12.2021 kann somit als
Satzung beschlossen werden.
Der Bauausschuss hat
sich mit dem Thema befasst und empfiehlt einstimmig, zuzustimmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan
„Generationenwohnen am Rüdenauer Bach“ mit Begründung in der Fassung vom
07.12.2021 als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB.