Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.11.2021 alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

abgewogen und die Einarbeitung der Änderungen beschlossen.

 

In dem nun vorliegenden Bebauungsplanentwurf wurden folgenden Änderungen und Ergänzungen berücksichtigt:

 

Planungsrechtliche Festsetzungen

Präambel

Berichtigung der Rechtsgrundlagen – Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Bayerische Bauordnung (BayBO).

 

Art der baulichen Nutzung – Allgemeine Zweckbestimmung der Sondergebietsflächen

SO 3:   In dem Sondergebiet SO 3 sind maximal 12 Wohneinheiten zulässig (der Textteil „außerhalb des Betreuten Wohnens“ entfällt).

SO 4:   „In dem Sondergebiet SO 4 sind Nutzungen zulässig, die dem Charakter und

der Versorgung des Gebietes entsprechen bzw. dienen“, mindestens 1 Gewerbeeinheit sowie Wohnungen.

 

Wasserflächen

Die Wasserfläche des Rüdenauer Bachs und die Vorgaben zur Anlagengenehmigungspflicht wurden unter den planungsrechtlichen Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Ziffer 16 b und c BauGB aufgeführt (bisher unter Hinweise).

 

Artenschutz

Das Wort „Nachkontrolle“ wird durch „Kontrolle“ ersetzt.

Zusammenfassung der Vermeidungsmaßnahmen V 3 und V 7, Ergänzung der textlichen Festsetzungen zu V 3 bezüglich Vorlage eines Berichtes, etc., sowie zu V 5

Textliche Ergänzung zu den Ausgleichsmaßnahmen A 1 und A 2

Aufnahme einer Pflanzenauswahlliste für hochstämmige, standortgerechte einheimische Laubbäume

 

Immissionsschutz

Der Bereich, in dem nachts der Orientierungswert nach DIN 18001 Teil 1 BBl. 1 von     45 dB(A) durch den Bahnlärm überschritten wird, wird in der Planzeichnung durch die Lärmisophone markiert.

 

 

Bauordnungsrechtliche Festsetzungen

 

Stellplatzbedarf

Die Ermittlung des jeweiligen Stellplatzbedarfs in den Sondergebieten SO1 bis SO4 wurde in der Begründung ergänzt.

 

Hinweise

 

Niederschlagswasserbeseitigung Ergänzung:

Im SO 1 werden die Bestandsflächen weiterhin in die Ortskanalisation entwässert.

Im SO 4 wird das Regenwasser der Stellplätze und Zufahrten in den Rüdenauer Bach eingeleitet unter Beachtung der Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG).

Beachtung des Arbeitsblattes DWA-A 102 in der jeweils gültigen Fassung.

 

Boden- und Grundwasserschutz, Altlasten

 

Sonstige Planzeichen

 

Gebäudeabbrüche – Planteil und Legende

 

 

Der vorliegende Bebauungsplanentwurf i. d. Fassung vom 07.12.2021 kann somit als Satzung beschlossen werden.

 

Der Bauausschuss hat sich mit dem Thema befasst und empfiehlt einstimmig, zuzustimmen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Generationenwohnen am Rüdenauer Bach“ mit Begründung in der Fassung vom 07.12.2021 als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB.