Herr Lothar Kneisel: In der letzten Sitzung wurde bei 2 Gegenstimmen beschlossen, dass die Wassergebühren auf 4,27 € pro Kubikmeter erhöht werden, dies entspricht 18%. Wir zahlen im Landkreis MIL den Spitzenpreis mit 7,33 € (Wasser, Abwasser, MwSt).

Außerdem wurde der Grundsteuerhebesatz von 280 auf 360 erhöht. Das sind 28,1%. Im Mainecho und im Amtsblatt konnten die Bürger lesen, „wir sind gesetzlich verpflichtet, kostendeckend zu kalkulieren“. „Wir haben dieses Jahr eine Unterdeckung von 12tsd € und die Gebühren wurden durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband empfohlen“.

 

Herr Kneisel ist der Ansicht, dass der Prüfungsverband eine Institution ist, die der Gemeinde Dienstleistungen anbietet. Sie erhält Hilfestellungen und Empfehlungen, z. B. zum HH-Plan. Man muss aber nicht zwingend Mitglied sein. Bei Gebühren und Steuerfestlegungen gibt zwar der Prüfungsverband Empfehlungen, aber über die Höhe entscheidet der Gemeinderat.

 

Im Mainecho war auch zu lesen, dass ein Gemeinderat ergänzte, „dass wenn der Wasserverbrauch steige, die Preise wieder sinken, aber seiner Erinnerung nach, habe der Wasserverbrauch trotz drei neuer Baugebiete nicht wesentlich zugenommen“. Herr Kneisel fragt sich, welche Signalwirkung diese Aussage für den Bürger hat? Naturschutz, Umweltschutz, Verschwendung von Ressourcen usw? Was bedeuten die massiven Erhöhungen für Familien mit Kindern, für Hausbesitzer, insbesondere Rentner mit einem Durchschnittseinkommen von 1200 € bzw. als Witwe/r mit 800 €? Wo liegt die Ursache des Problems? Herr Distler hat bestätigt, dass der Neubau des Kindergartens mit 3,4 Mio. zu Buche schlägt – Ende nicht abzusehen. Ein älterer Bürger hat es auf den Punkt gebracht, er meinte: „Der Gemeinde fehlt Geld, sie hat Schulden, deshalb erhöhen sie die Steuern und Gebühren“. Die Höhe bestimmt nicht der Kommunale Prüfungsverband, sondern die Gemeindevertreter, so Herr Kneisel. Für Kleinheubach hat wohl ein anderer Fachmann geprüft?

 

36 Jahre lang wurden für Laudenbach keine Steuern erhöht, so Bgm. Distler. Nach diesem Statement bittet er Herrn Kneisel um genaue Fragestellung.

 

Lt. Herr Kneisel wurden konkrete Fragen per Einschreiben am 07.12.2021 an die Gemeinde gestellt. Er bittet um Beantwortung.

 

Bgm. Distler erwähnt, dass Herr Kneisel am Donnerstag vergangener Woche in seiner Sprechstunde war. Für Abklärung mit Antworten zu der heutige Sitzung war die Zeit zu kurz. Die eingereichte Unterschriftenliste ist tituliert mit „Widerspruch“. Die Verwaltung wird dieses Thema in der Januarsitzung behandeln. Bgm. Distler möchte wissen, welcher andere Fachmann für Kleinheubach geprüft haben soll?

 

 

Herr Alfons Hain hatte im September schriftliche Fragen an Bgm. Distler gerichtet. Diese wurden seines Erachtens allerdings in der letzten Gemeinderatsitzung völlig unzureichend beantwortet. Zwei Antworten zu seiner Frage, den Bauhof betreffend, kann er so nicht akzeptieren. Zu seinen Fragen zur Wasserversorgung möchte er wissen, wie hoch die Kosten pro Kubikmeter zur Schuldentilgung sind, für wie viele Verbraucher das Wasserwerk ausgelegt ist, wie hoch sind die vom Hersteller der Anlage prognostizierten Kosten zum Betreiben des Wasserwerks, wie hoch sind die tatsächlichen Kosten?

Den Bürgern wird erzählt, dass Laudenbach eine sehr gute Wasserqualität und die beste Anlage hat. Herr Hain überlegt, ob möglicherweise die Anlage überdimensioniert oder das Wasser belastet ist, was eine teure Nachbehandlung nach sich zieht.

 

Bgm. Distler hat die Beantwortung der schriftlichen Fragestellungen vorbereitet, nach Klärung auch der privaten Anfragen wird er antworten. Heute gestellte weiteren Fragen wird er abklären. Zur Wasserversorgung ist zu sagen, dass Laudenbach nicht den höchsten Preis im Landkreis erhebt, Beispiel Altenbuch mit höheren Gebühren. Laudenbach bedient sich einer Oberflächenquelle, weshalb das Wasser aufbereitet werden muss. Die laufenden Produktionskosten sind immer vorhanden, egal wie viel Wasser verbraucht wird und ein Wasserrohrbruch schlägt gerne mit ca. 10.000 € zu Buche, so Bgm. Distler.

Kleinheubach hat andere Voraussetzung, denn es wird über einen Tiefbrunnen versorgt und die Verbräuche liegen durch angesiedelte Industrie wesentlich höher. Laudenbach möchte eine eigenständige Wasserversorgung mit guter Qualität haben, was dem Bürger etwas wert sein sollte.

 

Jeder Bürger hat das Recht, in der Verwaltung Einsicht in die entsprechenden Kalkulationen zu erhalten.

 

Lt. Bgm. Distler könnte die Anlage auch mehr Wasser produzieren und sogar Schmutzwasser aufbereiten. Sie wird benötigt, um das Oberflächenwasser aufzubereiten. Rohrbrüche treten unterschiedlich häufig im Jahr auf und müssen unbedingt vermieden werden. Um diese frühzeitig zu erkennen wurde in der letzten Sitzung der Austausch der Funkverbindung gegen eine Fernwirktechnik beschlossen. Des Weiteren ging ein Modul der Ultrafiltration kaputt. Sobald die Kosten niedriger sind, werden die Gebühren entsprechend gesenkt, denn eine Kommune darf weder Gewinn noch Verlust machen, erläutert Bgm. Distler. Genauere Zahlen werden, soweit möglich, in der nächsten Sitzung erläutert und im Amtsblatt dazu Stellung genommen.

 

Herr Kneisel erwähnt, dass im Mainecho mit dem 17.11.2021 von einer Unterdeckung von 12.000 € gesprochen wurde. Er fragt, ob dies eine 18%ige Erhöhung rechtfertigt?

 

Die genannte Unterdeckungs-Summe, ist der kaufmännische Abschluss von einem Jahr, erklärt Herr Geutner. In die Kalkulation fließen die Kosten der letzten 4 Jahre ein. Eine 18%ige Erhöhung kann nicht von einer Unterdeckung über 12.000 € abgeleitet werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kneisel, ob die genannten 12.000 € ausschlaggebend für die jetzige Erhöhung sind, erläutert Bgm. Distler, dass alle Kosten der letzten vier Jahre relevant sind.

 

Herr Kneisel ist der Ansicht, dass man dann in den vergangenen vier Jahren mehr als 12.000 € Defizit erwirtschaftet haben muss und nach seiner Berechnung aus den Überschüssen in 2016, 2017, 2018 und den Mindereinnahmen in 2019, 2020, 2021 ein Minus von 7.500 € verbleiben. Er fragt, ob dies eine Rechtfertigung für eine 18%ige Erhöhung ist?

 

Bgm. Distler erinnert, dass Herr Kneisel eine Terminvereinbarung in der Verwaltung wegen Krankheit abgesagt hatte. Die Fachkraft Frau Sabine Geutner hatte sich auf diesen Termin vorbereitet und nur sie kann genaue Auskunft geben. Es besteht die Möglichkeit einen erneuten Termin mit der Kämmerin zu vereinbaren.

 

Lt. Geschäftsordnung können selbstverständlich Bürgerfragen gestellt werden, so Herr Geutner. Wenn diese nicht sofort zu beantworten sind, kann der Bürgermeister diese schriftlich beantworten.

 

Herr Rainer Novak aus der Sommerbergstraße wohnt seit 20 Jahren in Laudenbach und ist mit der Wasserqualität sehr zufrieden. Eine Anregung von ihm wäre bei einer derartigen Erhöhungen, dass sich die Verwaltung transparent zeigt und proaktiv dem Bürger Informationen zukommen lässt über z. B. Amtsblatt oder Homepage. So könne man entspannter in eine Sitzung gehen und es wäre nicht nötig, dass Bürger die Zeit des Bürgermeisters in den Sprechstunden in Anspruch nehmen.

 

Im Amtsblatt hatte Bgm. Distler versucht, Erklärungen zu den Erhöhungen abzugeben, was vermutlich nicht für jeden Bürger verständlich genug war oder nicht wahrgenommen wurde. Es gibt die Möglichkeit für Bürger, sich bei entsprechenden Fachbereichen der Verwaltung genauer zu erkundigen. Er nimmt die Anregung auf, die Kommunikation entsprechend zu verbessern.

 

Herr Heribert Hock ist der Meinung, dass das Wasserwerk vermutlich bereits abgeschrieben ist. Ihn interessiert, welche Maßnahmen sich der Gemeinderat überlegt hat, um Kosten zu senken? Auch fragt er, wie die Gemeinde dem entgegenwirken möchte, dass über 36 Jahre lang keine Steuern erhöht wurden? Man hat eine fast 20%ige Kostensteigerung beim Umbau des Kindergartens, so Herr Hock. Er möchte wissen, wie die Bauplanung ist und was genau überwacht wird?

 

Zum Thema Kindergarten waren lt. Bgm. Distler die Gemeinderäte für vergangenen Samstag zu einer Begehung vor Ort zusammen mit Architekt Wolf und Herrn Zöller aus dem Bauamt der Verwaltung eingeladen. Vier Gemeinderäte haben diesen Termin wahrgenommen. Die Kostenberechnung erfolgte im Jahr 2019 auf Grundlage der Preise aus 2018. In 2021, fast 2022 sind horrende Kostensteigerungen aufgrund der Coronakrise zu verzeichnen, die mit fast 20% im Rahmen sind.

 

Die Fragen zum Wasserwerk wird Bgm. Distler nach Klärung mit der Verwaltung schriftlich beantworten.

Mit Steuererhöhungen wollte der Gemeinderat in der Vergangenheit die Bürger nicht belasten, so Bgm. Distler. Allerdings sollte eine Gemeinde ordentlich wirtschaften und nichts auf die lange Bank schieben. Die Haushaltslage macht eine Erhöhung erforderlich. Umlagen, die die Gemeinde erhält, würden gefährdet werden, wenn Steuern nicht angepasst werden.

 

Da eine Gemeinde kostendeckend arbeiten muss, bleibt ihr keine andere Möglichkeit, als die Wassergebühren anzupassen, antwortet Bgm. Distler auf geäußerte Bedenken von Herrn Kneisel, dass bei einer derartigen Erhöhung der Wassergebühren, die Bürger noch mehr sparen. Einzige Möglichkeit wäre eine Änderung der Gesetzeslage, so Bgm. Distler.

 

Herr Hock schlägt vor, das Wassersystem auf den Prüfstand zu stellen, denn irgendwoher müssen doch die enormen Kosten kommen. Er möchte wissen, wie hoch die Verschuldung des Wasserwerkes ist?

 

Lt. Bgm. Distler werden heute gestellte Fragen im Wesentlichen in der nächsten Sitzung beantwortet. Werden. Auf schriftliche Fragen erfolgt die Beantwortung in Schriftform.

 

Herr Karl Link kommt nach vier Jahren auf eine Überdeckung und er glaubt, dass eine Erhöhung von 65 Cent pro Kubikmeter nicht richtig kalkuliert ist.

 

Die Kalkulationen werden entsprechend verständlich dargestellt werden, antwortet Bgm. Distler. Wird im kommenden Zeitraum ein Gewinn erwirtschaftet, können die Gebühren im folgenden Kalkulationszeitraum gesenkt werden.

 

Es ist richtig, dass in der Regel ein Überschuss nach 4 Jahren angerechnet wird, so Herr Geutner. Ausnahme wäre die Bildung einer Sonderrücklage für bevorstehende Maßnahmen. Den Bürgern ist bekannt, dass die Hochbehälter im Gespräch sind und die Kosten werden nicht weniger werden. Kleinheubach verkauft ein Mehrfaches an Wasser als Laudenbach aufgrund der industriellen Abnehmer. Herr Geutner erläutert, dass Fixkosten bestehen, egal wie viel Wasser gefördert wird und z. B. Reparaturen der Schieber notwendig waren. Jeder Bürger kann Einblick in die Kalkulationen haben und im Januar 2022 ist angedacht, die Fragen dazu in einer öffentlichen Sitzung zu behandeln.

 

Bgm. Distler zitiert aus einem Pressebericht über die Gemeinderatsitzung Altenbuch, in der eine Gebühr für Frischwasser von 4,52 € einstimmig beschlossen wurde, da hohe Kosten für das Wasserwerk keine anderen Preise zulassen.

Er ruft zur Einheit im Gremium auf, denn wenn der Gemeinderat hinter seinen Beschlüssen steht, verstehen und respektieren dies die Bürger.