Beschluss: Einstimmig beschlossen

Die Kath. Kirchenstiftung „St. Stephanus“ Laudenbach und die Verwaltung hat zwischenzeitlich einen Entwurf eines Kooperationsvertrages ausgearbeitet, wie in der Sitzung am 20.04.2021 beschlossen.

 

Dieser Vertrag wird nun den entsprechenden Gremien, von Seiten der Kirche, zur Genehmigung vorgelegt.

 

Nach Genehmigung durch die Trägerseite, kann dieser Vertrag zur Prüfung an die Rechtsaufsicht vorgelegt werden.

 

Die Vertragsparteien waren sich einig, dass der Vertrag erst zum 01.01.2023 in Kraft treten kann. Dies ist mit dem Umbau der Kindertagesstätte Karolusheim zu begründen und den daraus resultierenden notwendigen Betriebskosten. So sind z.B. mehrere Gebäude notwendig und somit wird auch mehr Personal benötigt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Betriebskosten mit 75 % im Jahr 2022, wie bisher,  zu bezuschussen.

 

Der mit dem Träger abgestimmte Kooperationsvertrag wird so bald als möglich dem Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Beratung:

Nach sehr guten Verhandlungen mit Kirche und Diözese muss der Vertrag von der Rechtsaufsicht des LRA genehmigt werden, so Bgm. Distler. Danach wird er dem Gemeinderat vorgestellt.

 

GRin Ahner hinterfragt die Planung von mehr Personal, trotz geringerer Kinderzahl pro Gruppe.

 

Bgm. Distler erläutert, dass der derzeitige Personalsstand mit drei Standorten notwendig ist. Es wurde die Einigung mit KiTa-Leitung und Diözese erzielt, zukünftig den Personalschlüssel zu ändern, sprich Personal zu reduzieren, sobald die Umbautätigkeiten abgeschlossen sind und somit ein einziger Standort erreicht ist.

 

Auf Nachfrage von GR Breitenbach (CSU), ob man die Höhe der Betriebskosten für 2022 bereits abschätzen könne, antwortet Herr Geutner, dass diese Kosten Gegenstand der HH-Beratung 2022 sein werden.


Beschluss:

Die Katholische Kirchenstiftung „St. Stephanus“ Laudenbach erhält seitens der Gemeinde Laudenbach im Jahr 2022 weiter 75 % der Betriebskosten.