Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortskern Teilgebiet 3“, im Dorfgebiet.

 

In der Marktsitzung am 16.03.2021 wurde über eine Bauanfrage beraten, bei der geklärt werden sollte, ob ein Balkonanbau vom Wohnhaus Baugasse 16 an die vorhandene Scheune Baugasse 14 möglich wäre. Der Gemeinderat stellte für den Einbau eines Balkons in der vorhandenen Dachfläche außerhalb des Baufensters eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht.

 

Der Bauantrag beinhaltet, das Dach des Nebengebäudes teilweise abzubrechen, so dass der auszubildende Balkon auf einer Breite von 2,62 m eine Tiefe von bis zu 7,00 m hat. Bis zur Brandwand zum Nachbar Fl.Nr. 534/1 beträgt der Abstand noch 3,39 m. Außerdem soll eine Treppe außerhalb des Hauses zum Balkon errichtet werden.

 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Unterstellhalle außerhalb des Baufensters liegt und somit der Balkon und die Treppe ebenfalls.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Alle Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben dem Bauantrag zugestimmt.

 

Beratung:

Der Bauausschuss hat sich mit dem Thema befasst und empfiehlt einstimmig, zuzustimmen.

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Errichtung des Balkons außerhalb des Baufensters eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.