Sitzung: 18.01.2022 MK/001/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Mitten der Langen Äcker “, im allgemeinen Wohngebiet.
Der Bauherr beabsichtigt, den Balkon im rückwärtigen Bereich mit einer Breite von 4,25 m und einer Tiefe von 2,94 m (mit Dachüberstand) zu überdachen und an der südöstlichen Gebäudefassade den Balkon auf einer Länge von 1,60 m zu schließen und ein Fenster einzubauen.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Dachform (Pultdach statt Satteldach) und die zulässige Dachneigung (25 – 42°) mit den geplanten 5° von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweicht.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Alle Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben dem Bauantrag zugestimmt.
Beratung:
Der Bauausschuss hat sich mit dem Thema befasst und empfiehlt einstimmig, zuzustimmen.
Beschluss:
Der Markt Kleinheubach erteilt für die Abweichung von der
Dachform und für die Unterschreitung der Dachneigung Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36
BauGB wird erteilt.