Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Mitten der Langen Äcker “, im allgemeinen Wohngebiet.

 

Der Bauherr beabsichtigt, den Balkon im rückwärtigen Bereich mit einer Breite von 4,25 m und einer Tiefe von 2,94 m (mit Dachüberstand) zu überdachen und an der südöstlichen Gebäudefassade den Balkon auf einer Länge von 1,60 m zu schließen und ein Fenster einzubauen.

 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Dachform (Pultdach statt Satteldach) und die zulässige Dachneigung (25 – 42°) mit den geplanten 5° von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweicht.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Alle Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben dem Bauantrag zugestimmt.

 

Beratung:

Der Bauausschuss hat sich mit dem Thema befasst und empfiehlt einstimmig, zuzustimmen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Abweichung von der Dachform und für die Unterschreitung der Dachneigung Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.