Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Da im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie viele Termine der Vereine in Kleinheubach ausgefallen sind, wurde 2020 der Beschluss gefasst, dass der Hofgarten im Jahr 2021 für Kleinheubacher Vereine für zwei kostenfreie Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird.

 

Auch im Jahr 2021 konnten aufgrund der Corona-Pandemie viele Veranstaltungen nicht nachgeholt werden oder stattfinden, deshalb ist zu entscheiden, ob den Kleinheubacher Vereinen auch im Jahr 2022 der Hofgarten für zwei kostenfreie Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird.

 

Grundsätzlich erhalten die Kleinheubacher Vereine nach der Vereinsförderung pro Jahr eine Veranstaltung mietfrei. Die Nebenkosten sind durch den Verein zu tragen.

 

Beratung:

Lt. GR Bissert begrüßt der Vereinsring, dass die Verwaltung auf die Vereine zugeht und ihnen eine Chance gibt, zwei kostenfreie Veranstaltungen im Jahr 2022 zu bekommen. Der Vereinsring hat zudem beschlossen, die Vereine in 2022 beitragsfrei zu stellen.

 


Beschluss:

Die Marktgemeinde Kleinheubach beschließt, dass der Hofgarten im Jahr 2022 für Kleinheubacher Vereine für zwei kostenfreie Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird.

Die Nebenkosten sind durch den Verein zu tragen.